• 04.08.2000, 12:21:32
  • /
  • OTS0135

Protest gegen höhere Belastung von Spendengeldern: SPENDEN AUCH IN ZUKUNFT ZUR GÄNZE FÜR HUMANITÄRE ZWECKE ERHALTEN

Wien (OTS) - Mit 1. Juli 2000 hat das Österreichische
Postsparkassenamt für gemeinnützige Organisationen die Befreiung von
den Einzahlungsgebühren aufgehoben und verlangt seit diesem Tag von
jedem Spender ATS 5,-- auf jede Spendenzahlung. Diese Gebühr soll ab
1. Jänner 2001 verdoppelt werden. Außerdem wird mit 1. September 2000
das Porto für den Zeitungsversand - auch für gemeinnützige
Organisationen - um vorerst 15 % erhöht. Weitere Erhöhungen sollen in
den nächsten 2 Jahren folgen.

Private karitative Organisationen sind eine sehr sinnvolle
Ergänzung zur öffentlich Hand und übernehmen eigentlich Arbeiten, die
von Bund, Ländern und Gemeinden getragen werden sollten. D.h.
wichtige Aufgaben, welche bisher vom Staat erfüllt wurden, werden
immer mehr der privaten Nächstenliebe überantwortet. "Dadurch werden
immer größere Anstrengungen bei der Aufbringung von Spendengeldern
notwendig", weiß KR Erik Hanke, Präsident der Gesellschaft
Österreichischer Kinderdörfer. "Wenn dann diese Spendengelder mit
hohen Gebühren belastet sind, werden sie in Zukunft nicht mehr in der
bisherigen Höhe dem humanitären Zweck zur Verfügung stehen."

Angesichts dieser, vor allem für die Spender alles andere als
erfreulichen Entwicklung, schließt sich die Gesellschaft
Österreichischer Kinderdörfer der Forderung des Vereins "Licht ins
Dunkel" an, durch eine Reihe von Maßnahmen die Spendentätigkeit in
Österreich anzuregen und die Hilfsorganisationen zu entlasten.

1) Spenden an karitative Hilfsorganisationen sollten für
Einzelpersonen bis zu einer Höhe von 100 Euro pro Jahr von der
Einkommensteuer absetzbar sein.

2) Spendenaktionen sollen vom Gesetzgeber klar definierte
Begünstigungen bei den Versandtarifen der Post, bei der Beilage
von Erlagscheinen in Printmedien erhalten.

3) Erlagscheingebühren und Bankspesen dürfen von den
Geldinstituten nicht eingehoben werden.

4) Zinsen auf bei Banken eingelegte Spendengelder sollen KESt-frei
sein.

5) Ausgaben von Spendengeldern bei der Durchführung von
Hilfsmaßnahmen sind von der Mehrwertsteuer zu befreien.

6) Vorsteuerabzug für alle Ausgaben, die aus Spendengeldern in
Erfüllung der gemeinnützigen Tätigkeit finanziert werden
(Gleichstellung mit Unternehmen).

7) Die Hilfsorganisationen sollen zur Schonung der Spendengelder
vom Staat einen Zuschuß von 4% der Spendensumme zur
Finanzierung der Durchführungskosten ganz konkreter Projekte
erhalten.

Rückfragehinweis: Lisa Weinhappl, Geschäftsführerin
der Gesellschaft Österreichischer Kinderdörfer,
1010 Wien, Ballgasse 2
Tel. 01/512 52 05/76, Fax: 01/512 77 93,
E-Mail: weinhappl@kinderdoerfer. at

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF/OTS

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel