• 04.08.2000, 10:14:34
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  • OTS0074

Psychotherapie auf Krankenschein

Wien (OTS) - Der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und
Psychologen (BÖP) protestiert vehement gegen die jüngsten vom ÖBVP in
Zusammenhang mit der psychotherapeutischen Versorgung getroffenen
Aussagen und möchte Folgendes klarstellen.

Der Berufsverband vertritt auch Psychologen und Psychologinnen,
die als Psychotherapeuten tätig sind, also eine Doppelqualifikation
aufweisen.

Da die langjährigen Verhandlungen des ÖBVP mit den
Sozialversicherungsträgern im Frühjahr gescheitert sind, die
psychotherapeutische Grundversorgung aber eines der grundlegenden
Anliegen des Psychologenverbandes ist, hat sich nun eine große Anzahl
dieser Psychologinnen und Psychologen bereit erklärt,
psychotherapeutische Leistungen anzubieten, und zwar zu den
Bedingungen, die der ÖBVP mit dem Hauptverband ausverhandelt hat (!).

Es ist daher völlig unverständlich, dass der ÖBVP von einer
"Abwertung" der Psychotherapie spricht.

Seit 1995 ist klinisch-psychologische Diagnostik eine
Kassenleistung und seither im Gesundheitswesen etabliert.
Vertragspsychologen und Wahlpsychologen sind klinische Psychologinnen
und Psychologen, die durch ihr Studium und die postgraduelle
Ausbildung zum klinischen Psychologen und eine zumindest zweijährige
berufliche Tätigkeit im klinischen Bereich in hohem Maße Kompetenz
aufweisen und die Spezialisten in der Diagnostik psychischer
Störungen sind. Dem Stand der Wissenschaft entsprechend sollte jeder
klinisch-psychologischen Behandlung und jeder psychotherapeutischen
Behandlung eine diagnostische Abklärung vorangehen. Diese findet
schon jetzt häufig statt und wird auch von den Patienten keineswegs
als Barriere angesehen, sondern als professionelle Vorgehensweise -
auch des überweisenden Arztes oder Psychotherapeuten - geschätzt.
Z.B. bei der Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen ist eine
vorhergehende psychologische Abklärung unumgänglich.

Klinische Psychologen haben nicht nur umfassende Kenntnisse der
psychologischen Modelle und Theorien, die das Entstehen und das
Bedingungsgefüge psychischer Störungen erklären können, sondern
können auch die Patienten über die verschiedenen
Behandlungsmöglichkeiten informieren. Die klinisch-psychologische
Diagnostik und die klinisch-psychologische Behandlung psychischer
Störungen, die verschiedenste therapeutische Techniken umfassen kann,
sind als wesentliche Tätigkeitsbereiche der Klinischen Psychologen im
Psychologengesetz festgelegt, das im Übrigen seit 10 Jahren besteht.

Umso mehr verwundert es den BÖP, dass den Klinischen Psychologen
vom ÖBVP die Kompetenz in der Diagnostik und Behandlung psychischer
Störungen abgesprochen wird.

Dr. Senta Feselmayer, die Präsidentin des BÖP, kritisiert, dass
der Psychotherapeutenverband nach dem Scheitern des Gesamtvertrages
berufspolitische Interessen durch die Diffamierung eines anderen
Berufsstandes durchzusetzen versucht und damit die
psychotherapeutische Grundversorgung der Bevölkerung als Sachleistung
der Sozialversicherungsträger gefährdet. Hintergrund der Kampagne des
ÖBVP könnte sein, dass es den Psychotherapeuten, die auch
Psychologinnen und Psychologen sind, aufgrund ihrer
klinisch-psychologischen Ausbildung und Erfahrung leichter fällt, die
fachlichen Kriterien zu erfüllen, die allerdings auch Teil des
ursprünglich vom ÖBVP ausverhandelten Vertrages sind.

Rückfragehinweis: Dr. Elisabeth Honemann
Mitglied des Präsidiums des BÖP
Tel.: O2243 / 261 44

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