- 31.07.2000, 13:13:04
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- OTS0129
ÖGB: Keine Experimente mit der Abfertigung
Leutner: WKÖ-Vorschläge Rückschritt für ArbeitnehmerInnen
Wien (ÖGB). "Reform der Abfertigung ja - aber nicht nach den
Vorstellungen der Wirtschaftskammer", stellte heute der ÖGB
anlässlich des neuerlichen Leitl-Vorstoßes, die Abfertigung zur
Finanzierung der Pensionskasse zu verwenden, fest. Die Abfertigung
ist eine von den Gewerkschaften erreichte Errungenschaft für die
ArbeitnehmerInnen, an derem Charakter als Entgeltbestandteil auch
künftig nicht gerüttelt werden darf. "Gerecht für die
ArbeitnehmerInnen ist eine Abfertigung für alle, vom ersten Tag an,
und auch bei Selbstkündigung", forderte der Leitende Sekretär im ÖGB,
Dr. Richard Leutner.++++
"Die heutigen WKÖ-Vorschläge sind kein guter Beitrag zu einer
sinnvollen Abfertigungsreform", stellte Leutner fest. So soll das
erste Dienstjahr weiterhin beitragsfrei bleiben. Die vom
WKÖ-Präsidenten vorgeschlagene Regelung würde deshalb bedeuten, dass
ArbeitnehmerInnen in befristeten und instabilen Dienstverhältnissen
schwer benachteiligt werden und deren Arbeitsverhältnisse unterhalb
eines Jahres gelöst werden, auch in Zukunft keinen
Abfertigungsanspruch erhalten. Leutner: "Wir forden eine sichere und
gerechte Abfertigung. Das bedeutet Abfertigung für alle
ArbeitnehmerInnen - auch für Saisonbeschäftigte bei kürzeren
Dienstverhältnissen und unabhängig von einer mindestens dreijährigen
Beschäftigung, Abfertigung auch bei Selbstkündigung und ein
kontinuierliches Anwachsen des Abfertigungsanspruches."
Abfertigung ist ein Lohnbestandteil
Als unverständlich bezeichnete Leutner auch die Haltung der
Wirtschaftskammer, dass die Abfertigung bei Selbstkündigung nicht
ausbezahlt wird. Mit diesem Vorschlag fällt die WKÖ sogar noch hinter
das ÖVP-Modell zurück und ist für jede Reform kontraproduktiv und
nicht im Einklang mit den gerade von der Wirtschaft immer wieder
erhobenen Forderung nach Mobilität der ArbeitnehmerInnen. Die
Abfertigung, so der Leitende Sekretär weiter, ist ein
Lohnbestandteil. Es darf daher keinen Zwang geben, dass die
Abfertigungsansprüche, die sich die ArbeitnehmerInnen durch
langjährige Arbeit selbst verdient haben, zwangsweise in
Pensionskassen einfließen. "Wie die Abfertigung verwendet wird, muss
allein im Entscheidungsrecht der ArbeitnehmerInnen liegen", betonte
Leutner.
Mit der Forderung, dass Änderungen bei der Abfertigung zur
Senkung von Lohnnebenkosten führen sollen, sind weitere unzumutbare
Eingriffe in die arbeitsrechtlichen Standards zu Lasten der
ArbeitnehmerInnen bereits vorprogrammiert. So sind über die bereits
beschlossenen Maßnahmen wie Urlaubsaliquotierung weitere
Verschlechterungen im Urlaubsrecht vorgesehen.
Eine Vermischung des Abfertigungsanspruches mit dem difusen
Drei-Säulen-Modell in der Alterssicherung ist ebenfalls für die
Reform der Abfertigung nicht zielführend. Damit würde die Abfertigung
der ArbeitnehmerInnen in der Alterssicherung verschwinden, was nichts
anderes bedeutet, dass dafür die Grundlage für weitere
Leistungskürzungen in der Pensionsversicherung geschaffen wird.
Wir fordern ein modernes Abfertigungsrecht, das den realen
Gegebenheiten am Arbeitsmarkt gerecht wird. Die von Arbeitgeberseite
immer öfter gewünschte Flexibilität der ArbeitnehmerInnen, dürfe
nicht mit dem Verlust der Abfertigung bestraft werden. Der ÖGB steht
für eine Reform des Abfertigungssystems, aber eine solche Reform muss
Verbesserungen für die ArbeitnehmerInnen bringen.
Insbesonders wird daher gefordert:
- Abfertigungsanwartschaften müssen ab dem ersten Tag des
Arbeitsverhältnisses entstehen. Denn auch jene ArbeitnehmerInnen, die
in kurzen und kürzesten Arbeitsverhältnissen (z. B.
SaisonarbeitnehmerInnen im Tourismus) beschäftigt sind, haben ein
Recht auf Abfertigung.
- Als Entgeltanspruch muss die Abfertigung auch bei Selbstkündigung
zustehen.
- Die Abfertigung ist Entgelt und darf vom System her nicht mit
betrieblichen oder überbetrieblichen Pensionsansprüchen vermengt
werden. (ew)
ÖGB, 31. Juli 2000 Nr.650
Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Ernst Weber
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