• 17.07.2000, 09:26:46
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  • OTS0049

Verordnungen über Untersuchungen auf Rinderleukose und Brucellose=

Wien, (OTS) Mit Untersuchungen der Wiener Rinderbestände
beschäftigen sich zwei Verordnungen des Landeshauptmannes, die in
den Landesgesetzblättern Nr. 31 und 32/2000 kundgemacht worden
sind. So müssen heuer im ersten und zweiten Halbjahr jeweils 20
Prozent aller in Wien gehaltenen, über zwei Jahre alten Rinder auf
Rinderleukose und Brucellose (Abortus Bang) untersucht werden. Bis
Ende 2003 soll der gesamte Rinderbestand der Bundeshauptstadt auf
diese Krankheiten hin kontrolliert werden. Die Verordnungen selbst
basieren auf entsprechenden Bundesgesetzen, dem aus dem Jahr 1957
stammenden Bangseuchengesetz und dem Rinderleukosegesetz aus 1982.

Das Landesgesetzblatt (LGBl) mit dem Text der Verordnungen
erhält man gegen Bezahlung auf folgenden Wegen:

o Das LGBl kann man direkt in der MA 6-Drucksortenstelle der

Stadthauptkasse, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre, Tür 103 kaufen
o Zusendungen des LGBl sind per Nachnahme über den Presse- und

Informationsdienst, Rathaus, 1082 Wien, Telefon 4000/81026
Durchwahl möglich.

Der jeweils aktuelle Gesetzestext ist außerdem innerhalb von
etwa vier Wochen nach Erscheinen des LGBl in wien.online zu
finden: www.wien.at/mdva/wrivts/ (Schluss) hrs

Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz:

www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Helga Ruzicka-Stanzel
Tel.: 4000/81 856
e-mail: ruz@m53.magwien.gv.at

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VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

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