- 06.07.2000, 10:35:01
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Haigermoser: Mit Gewerbeordnungsnovelle Grundstein zur Erhaltung der Nahversorgung gelegt
"EKZ-Wildwuchs auf der grünen Wiese" eindämmen und Innenstädte beleben
Wien, 06-07-2000 (OTS) "Die Problematik der ausufernden
Einkaufszentren auf der grünen Wiese ist gestern abend im Parlament
mit der Novellierung der Gewerbeordnung positiv erledigt worden",
betonte heute FP-Mittelstandssprecher Helmut Haigermoser. Mit der
neuen Einkaufszentrenverordnung sei eine zukunftsorientierte,
verfassungskonforme Lösung gefunden worden.****
Es sei immer Ziel freiheitlicher Politik gewesen, eine
funktionierende Nahversorgung zu sichern, weil damit gesellschafts-,
entwicklungs- und sozialpolitische Überlegungen untrennbar verbunden
seien. "Bereits die EU-Kommission hat festgestellt, daß der
Niedergang der Stadt- und Ortskerne durch EKZ´s auf der grünen Wiese
beschleunigt wird", so Haigermoser. Genau diesem Ziel diene der von
den Koalitionsparteien beschlossene Abänderungsantrag zur
Gewerbeordnung.
Die Novelle regelt die Ansiedlung von Einkaufszentren über 800 m2
Verkaufsfläche außerhalb von Orts- und Stadtzentren. Diese dürfen
keine Konsumgüter des kurzfristigen und des täglichen Bedarfs
anbieten. Die genaue Produktliste muß vom Wirtschaftsministerium auf
dem Verordnungsweg erlassen werden und wird u.a. Lebensmittel,
Drogeriefachmarktartikel, Zeitungen und Zeitschriften, Papier und
Schreibwaren, Zimmerpflanzen und Schnittblumen,
Photoverbrauchsmaterial, elektrotechnische Ersatzteile und Zubehör
sowie Textilien, wie insbesondere Bekleidung, soweit sie nach Art
und Preis Verbrauchsgütercharakter haben, beinhalten.
Da Stadt- und Ortskerne von der EKZ-Verordnung ausdrücklich
ausgenommen sind, wurde in der Novelle die Ortskerngebietsdefinition
klar und deutlich festgelegt. Haigermoser: "Damit sind die
Landeshauptleute aufgefordert - wie im Gesetz festgehalten - den
Zielen der Gewerbeordnungsnovelle in ihren Bereichen nachzukommen
und nicht weiterhin dem "Beton auf der grünen Wiese" Tür und Tor zu
öffnen."
Das bedeute keine Marktbeschränkung, sondern das Gegenteil. Bis zu
800m2 könne jeder tun was er will. "Die Konzentration von
Handelsflächen gehört allerdings in die Stadt- und Ortskerne zum
Nutzen der Arbeitsplätze, der Angebotsvielfalt, des Tourismus und
einer positiven Mittelstandspolitik", so Haigermoser. (Schluss)
Rückfragehinweis: RFW - Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender
Bundesmedienreferat -
Cornelia Lemmerhofer
Tel.: 0664 / 103 80 62
email: [email protected]
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