• 05.07.2000, 09:50:57
  • /
  • OTS0052

Volljährigkeit und volle Strafmündigkeit

Law and order in Österreich

Wien (OTS) - "Die Senkung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre
ist zu begrüßen, weil die Realität der jungen Erwachsenen diesen
Schritt schon vorgegeben hat." So die beiden Kinder- und
Jugendanwälte Monika Pinterits und Dr. Toni Schmid.****

Hingegen bedeutet aber die Senkung der vollen Strafmündigkeit von
19 auf 18 Jahre eine willkommene Lösung für all jkene, die noch immer
meinen, dass im Gefängnis die große Läuterung von Jugendlichen
erfolgt.

Die Senkung zu realisieren bedeutet lediglich einen Anstieg von
Häftlingszahlen, aber bei weitem keine Maßnahme zur
Kriminaliätssenkung.

Wer also Volljährigkeitssenkung und Senkung der vollen
Strafmündigkeit logisch miteinander argumentiert, nimmt bewusst in
Kauf, dass zwar die Volksseele zufrieden nickt, aber für die
Altersgruppe der 18 bis 19 jährigen die bewiesenen Vorteile des
Jugendstrafrechtes im Sinne von Schuldeinsicht und Ingegration
abhanden kommenm.

Wer sich also für steigende Häftlingszahlen und Kriminalität
ausspricht, der soll sich für die Senkung der vollen Strafmündigkeit
aussprechen.

Rückfragehinweis: Kinder- und Jugendanwaltschaft

Monika Pinterits
Tel. (01) 1708

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | KJA/OTS

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel