• 29.06.2000, 08:56:15
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  • OTS0047

Volksanwältin Korosec: Schluss mit dem "Amtsdeutsch"!=

Wien (OTS) - Keine verstaubten Amtsstuben, sondern moderne,
bürgernahe Service-Einrichtungen: Ämter und Behörden bemühen sich
seit Jahren um ein zeitgemäßes Image. Eine Grundvoraussetzung
dafür wird aber immer noch nicht von allen erfüllt: eine klare,
allgemein verständliche Sprache im Umgang mit dem Bürger. Seit
Jahren fordert Volksanwältin Ingrid Korosec: "Behörden müssen ihre
Entscheidungen so formulieren, dass auch ein Nichtjurist sie
versteht." Trotzdem treibt das "Amtsdeutsch" noch immer die
seltsamsten Blüten ...

Vom Amt gefoppt?

Ein Niederösterreicher wandte sich an die Volksanwältin, weil
er sich von der Baubehörde gefoppt fühlte: "Zuerst hat die Behörde
mir aufgetragen, bis Jahresende meine Garage fertig zu bauen, dann
hat sie - vor Fristablauf - den sofortigen Baustopp angeordnet,
weil ich für eben diese Garage angeblich gar keine Baubewilligung
habe!"

Der Hintergrund: Als Herr N. um Benützungsbewilligung für sein
Haus ansuchte, war der Bau noch nicht ganz fertig gestellt. Es
fehlten noch einige Trennwände, die Einfriedung und die Garage.
Dies wurde in einer amtlichen Niederschrift festgehalten. Herr N.
erhielt trotzdem die Benützungsbewilligung - mit der Auflage, die
festgestellten Mängel innerhalb der nächsten zwei Jahre zu
beheben. Für ihn war damit klar: Er durfte - und sollte -
weiterbauen.

Genau das tat er - und verstand die Welt nicht mehr, als ihm
plötzlich die Verfügung des Baustopps ins Haus flatterte. Der Bau
der Garage sei "konsenslos", er könne aber um eine neue
Baubewilligung ansuchen ...

Reine Schikane? Das auch wieder nicht, wie Volksanwältin
Korosec bei näherer Prüfung feststellte.

Als nämlich die Benützungsbewilligung für das Haus erteilt
wurde, war die seinerzeit in der Baubewilligung festgelegte Frist
für die Errichtung der Garage bereits abgelaufen und konnte nicht
mehr rechtswirksam verlängert werden. Streng juristisch gesehen,
konnte sich daher der Auftrag, den Bau fertig zu stellen, nur auf
das Haus, nicht aber auf die Garage beziehen.

Nur: Im Bescheid stand davon kein Wort, da war nur von
"Behebung der in der Niederschrift angeführten Mängel" die Rede.
Man musste schon ein Baurechts-Experte sein, um die juristischen
Feinheiten, die sich hinter dieser Formulierung verbergen, zu
durchschauen ....

Genau das kann man aber vom Durchschnittsbürger nicht
verlangen. Für Volksanwältin Korosec ist dieser Fall - ebenso wie
viele ähnlich gelagerte Beschwerden, die sich auf ihrem
Schreibtisch häufen - Grund genug wieder einmal darauf
hinzuweisen, dass Bescheide nicht für Rechtsexperten gedacht sind.
"Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit müssen die Behörden ihre
Entscheidungen in klare, auch für Laien verständliche Worte
fassen!" Das wäre ein ganz großer, wichtiger Schritt auf dem Weg
zur "modernen Serviceeinrichtung" ...

Rückfragehinweis: Volksanwaltschaft

Volksanwältin Ingrid Korosec
Singerstraße 17
1015 Wien
Tel.: (01) 515 05/131

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

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