Abgabe bei Problemstoffsammelstellen der Gemeinden möglich
Bregenz (VLK) - Halone wurden viele Jahre lang als
Löschmittel mit sehr guten Löscheigenschaften in Löschanlagen
und Handfeuerlöschern eingesetzt. Halone sind jedoch auch
Stoffe, die einen großen Beitrag bei der Bildung des
Ozonlochs leisten. Schon im Jahr 1990 wurde das Nachfüllen
mit Halonen auf wenige besondere Verwendungszwecke
eingeschränkt. Seit 1. Jänner 2000 ist nunmehr ein generelles
Befüllen und Nachfüllen mit Halonen verboten, ab dem Jahr
2004 gilt ein EU-weites Verbot zur Verwendung von Halon. Die
zurzeit noch vorhandenen Halonlöschanlagen und
Halonhandfeuerlöscher dürfen noch bis zum Ende des Jahres
2003 verwendet werden, teilt das Umweltinstitut des Landes
mit. ****
Für private Haushalte in Vorarlberg besteht bis Ende 2003
die Möglichkeit, ihre Halonhandfeuerlöscher kostenlos bei den
Problemstoffsammelstellen der Gemeinden abzugeben. Von dort
aus werden die Halone im Wege des Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft jenen
Verwendern zugeführt, die Halone auch weiterhin für besondere
Verwendungszwecke einsetzen dürfen.
Wie erkennt man einen mit Halon gefüllten Feuerlöscher?
Auf jedem Halonfeuerlöscher ist das Wort "Halonlöscher"
aufgedruckt, sowie in fetten Buchstaben die Bezeichnung: H2,
H4, H6 oder dgl. (je nach Füllmenge)
Halonlöschanlagen aus dem industriellen und gewerblichen
Bereich können direkt im Wege des Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einer
kostenlosen Weiterverwertung in besonderen Verwendungszwecken
zugeführt werden.
Zusätzliche Auskünfte erhalten Sie beim Umweltinstitut des
Landes Vorarlberg bei Martin Rinderer (05574/511-42310) und
Eugen Anwander (05574/511-42311).
(so/tm,nvl)
Rückfragehinweis: Landespressestelle Vorarlberg
Tel.: (05574) 511-20141
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