• 31.05.2000, 15:45:07
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  • OTS0278

Bundesminister Michael Schmid: "Handymasten sind nicht gesundheitsgefährdend"

Aufklärungsarbeit durch Mobilfunkbetreiber soll vorhandene Ängste abbauen

Eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch den Mobilfunk - Handys
und Sendestationen - ist mittels bisheriger durchgeführter
wissenschaftlicher Untersuchungen nicht nachzuweisen. - So lautet
die zentrale Aus-sage einer Studie des Austrian Research Centers
Seibersdorf, die gestern im Rahmen der internationalen Konfe-renz
"Mensch und Mobilfunk" präsentiert wurde.

Bundesminister Michael Schmid appelliert unter diesem Gesichtspunkt,
die permanente Verunsicherung der Bevölkerung einzustellen und
wieder "auf den Boden der Realität" zurückzukommen. Besonders
unverständlich ist für Schmid in diesem Zusammenhang der vom Land
eingeführte "Salzburger Vorsorgewert", der ein Zehn-tausendstel der
bestehenden österreichischen Grenzwerte darstellt. "Die Einhaltung
dieser Grenze würde nicht nur das Ende des mobilen Telefonierens
bedeuten, sondern zusätzlich auch jedes Rettungs- und Taxifunksystem
sowie Radio und TV abdrehen", stellt Schmid fest.

In der heutigen Zeit, wo immer mehr Menschen ein Mobiltelefon
besitzen, stellen die Handymasten einen unver-zichtbaren Bestandteil
der Infrastruktur dar. Und wie die Studie bestätigt, liege durch
diese Masten keinerlei Gesundheitsgefährdung vor. Zudem orientiere
sich Österreich an dem europaweit gültigen Grenzwert für die
Strahlenbelastung für Sendeanlagen.

Die Sorgen der Bevölkerung nimmt der Minister ernst: "In Abstimmung
mit dem FMK (Forum Mobilkommuni-kation) wurde mit den
Mobilfunkbetreibern vereinbart, daß diese die zuständige Behörde
beziehungsweise den Bürgermeister der betreffenden Gemeinde ab
diesem Sommer mit detaillierten Informationen über die techni-schen
Daten der Sendeanlage sowie die Sicherheitsabstandsberechnung
versorgen - am Tag der Einreichung des Vorhabens, eine Sendeanlage
aufzustellen." Zusätzlich werde bei der Gemeinde einen
Ansprechperson bekannt gegeben, die den Bürgern für weitere Fragen
Rede und Antwort stehen. "Oft sind Bürger verängstigt, weil sie zu
wenig in die Materie eingeweiht sind. Durch diese Maßnahmen wird es
künftig möglich sein, Mißverständnisse zu beseitigen", ist Schmid
überzeugt.

Weiters plant der Minister den Erlaß einer Verordnung gemäß § 67 TKG
(Telekommunikationsgesetz), welche die technischen Anforderungen an
Funkanlagen und Endgeräte regelt. Vorgesehen ist die Festschreibung
eines Grenzwertes für die Strahlenbelastung. Den genauen Inhalt
macht der Minister vom Ergebnis der Mobilfunken-quete am 20. Juni im
Parlament abhängig.

Rückfragehinweis: BM für Verkehr, Innovation

und Technologie
Volker Höferl
Tel.: (01) 711 62 - 8251 oder 0664/5453012

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