• 24.05.2000, 14:33:23
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  • OTS0281

Redliches Scheitern in Zukunft nicht mehr strafbar

Fahrlässige Krida wird abgeschafft - Wirtschaftskammer sieht langjährige Forderung erfüllt

Wien(PWK) Der parlamentarische Justizausschuss hat heute eine
wesentliche Entkriminalisierung im Wirtschaftsstrafrecht vorbereitet.
Der Tatbestand der fahrlässigen Krida wird abgeschafft und ein neuer
Tatbestand der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von
Gläubigerinteressen eingeführt. "Damit wurde einer langjährigen
Forderung der Wirtschaftskammer Österreich entsprochen" zeigt sich
Hanspeter Hanreich, Leiter der Abteilung für Rechtspolitik der
Wirtschaftskammer Österreich, erfreut.

Die wesentlichen Unterschiede zum geltenden Recht sind:

+ Nur mehr grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen
wird strafrechtlich verfolgt.
+ Die Generalklausel des bisherigen Tatbestandes entfällt, die Arten
des kridaträchtigen Handelns sind taxativ im Gesetz aufgeführt.
+ Die "unverhältnismäßige Kreditaufnahme" ist kein kridaträchtiges
Handeln mehr, dh. jeder Kreditgeber wird seine Kreditvergabe genauer
überprüfen müssen, aber der dann gewährte Kredit kann nicht mehr als
Begründung zu einer Kridaverurteilung herhalten.
+ Die Konkursverschleppung als eigener Tatbestand wird beseitigt.

Die Wirtschaftskammer Österreich begrüßt diese Entwicklung des
Wirtschaftsstrafrechts. "Es kann nicht auf der einen Seite eine
Gründeroffensive geben und auf der anderen Seite auch das redliche
Scheitern eines Unternehmers strafrechtlich verfolgt werden", meint
Hanspeter Hanreich.

Die praktische Entwicklung der Rechtsprechung der Strafgerichte muss
nun genau verfolgt werden. "Es ist zu hoffen, dass die
Untersuchungsbehörden und Gerichte von vielen unwichtigen Fällen
nunmehr entlastet werden, auf der anderen Seite müssen
selbstverständlich grob fahrlässige Gläubigerbeeinträchtigungen und
betrügerische Vorgänge im Umkreis von Insolvenzverfahren verstärkt
untersucht und verfolgt werden. Nur so können sowohl die Interessen
jener Unternehmer, die in die Insolvenz schlittern, als auch die
berechtigten Interessen der Gläubiger dieser Unternehmer ausreichend
berücksichtigt werden" sagt Hanspeter Hanreich. (AB)

Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich

Presseabteilung
Tel.: (01) 50105-4462
e-mail: [email protected]

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