- 24.05.2000, 13:40:23
- /
- OTS0255
Verwaltungsgerichtshof gibt Arbeitnehmerin recht Arbeitsmarktservice muss Karenzgeld nachzahlen=
Linz (AKO) Weil eine österreichische Dienstnehmerin, die jahrelang in
Österreich gearbeitet hatte, kurzfristig in Deutschland beschäftigt
war, verwehrte ihr das Arbeitsmarktservice das Karenzgeld. Die
Arbeiterkammer übernahm die Vertretung der Angestellten. Der
Verwaltungsgerichtshof gab der Arbeitnehmerin recht. Sie bekommt
90.000 Schilling Karenzgeld nachbezahlt.
Die europäischen Rechtsnormen müssen auch für Österreich gelten.
Das stellte nun der Verwaltungsgerichtshof eindeutig fest. Eine junge
alleinerziehende Mutter hatte daran schon gezweifelt. Fast drei Jahre
musste sie auf ihr Karenzgeld warten.
Bis 1996 war sie in Österreich beschäftigt. Anschließend
übersiedelte sie nach Deutschland, wo sie eine Saison lang in einem
Souvenirgeschäft arbeitete. Danach war sie kurz arbeitslos und kehrte
nach Österreich zurück. Als im Juni ihr Sohn Max geboren wurde, bezog
sie das Mutterschaftsgeld von der deutschen Angestelltenkrankenkasse.
Nach Beendigung des Anspruches auf Mutterschaftsgeld, das mit dem
österreichischen Wochengeld vergleichbar ist, stellte die junge
Mutter bei Arbeitsmarktservice Eferding den Antrag auf Karenzgeld.
Dieser Antrag wurde vom AMS abgelehnt, weil die Frau kein
österreichisches Wochengeld bezogen hatte.
Die Arbeiterkammer vertrat die Auffassung, dass die europarechtlichen
Normen auch für diesen Fall zu gelten hätten und übernahm die
Rechtsvertretung der Frau. Nach dreijährigem Instanzenweg stellte der
Verwaltungsgerichtshof fest, dass das deutsche Mutterschaftsgeld mit
dem österreichischen Wochengeld gleichzusetzen ist und daher der Frau
das Karenzgeld zusteht.
Dieses von der Arbeiterkammer erfochtene Urteil ist von
grundsätzlicher Bedeutung, weil es besagt, dass die Freizügigkeit der
Arbeitskräfte auch in diesen Fragen zu gelten hat. Es hat auch jetzt
noch Gültigkeit, obwohl das Karenzgeld nicht mehr vom
Arbeitsmarktservice sondern von der Gebietskrankenkasse ausbezahlt
wird.
Rückfragehinweis: Arbeiterkammer Oberösterreich
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (0732) 6906-2182
[email protected]
www.ak-ooe.at
*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKO/AKO






