- 23.05.2000, 13:10:48
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- OTS0172
Erwerbsunfähigkeitspension: Wirtschaft für rasche Ersatzlösung
Gleitsmann sieht Bedenken der WKÖ durch EuGH bestätigt: Bei krankheitsbedingter Pension einheitliches Pensionsalter nötig
Wien (PWK) - Die Wirtschaftskammer Österreich begrüßt die Absicht
der Regierungsparteien, möglichst rasch eine Neuregelung bei den
Frühpensionen wegen geminderter Erwerbsfähigkeit beschließen zu
wollen. Martin Gleitsmann, Leiter der Sozialpolitischen Abteilung der
Wirtschaftskammer Österreich: "Nach dem nunmehr erfolgten Spruch des
Europäischen Gerichtshofes gegen ein höheres Männer-Pensionsalter bei
geminderter Arbeitsfähigkeit droht ein Ansturm von tausenden
Österreichern auf diese Pensionsart. Das kann sich das
österreichische Pensionssystem finanziell in keinem Fall leisten.
Daher muss rasch gehandelt werden."
Die anstehende Reparatur wäre aus Sicht von Gleitsmann nicht nötig,
wenn die Regierungsparteien 1996 entgegen den Bedenken der
Wirtschaftskammer Österreich nicht einseitig das Pensionsalter für
Männer erhöht hätten. Gleitsmann: "Wir sind damals aus gutem Grund
für ein einheitliches Antrittsalter von 57 Jahren für Männer und
Frauen bei krankheitsbedingten Pensionen eingetreten. Nach unserer
Meinung, die sich bis heute nicht geändert hat und nun vom EuGH
bestätigt wurde, darf bei einem krankheitsbedingten Pensionsantritt
nicht nach Alter und Geschlecht differenziert werden. Einer
Benachteiligung der Männer in diesem Fall sind wir daher immer aus
Gleichheitsgründen entgegengetreten."
Am Dienstag, den 23. Mai 2000, urteilte der Europäische Gerichtshof
in einer Vorabentscheidung, dass das in Österreich seit 1996 geltende
unterschiedliche Antrittsalter für Männer (57 Jahre) und Frauen (55
Jahre) bei den Erwerbsunfähigkeitspensionen mit EU-Recht nicht
vereinbar ist. Um die zu erwartende Flut von entsprechenden
Pensionsanträgen zu verhindern, soll bereits in dieser Woche im
parlamentarischen Sozialausschuss ein Antrag auf Abschaffung der
vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit
eingebracht werden. Damit würde ein Teil der ohnedies geplanten und
unumgänglichen Pensionsreform vorgezogen werden.
Flankiert werden könnte dies durch gewisse Erleichterungen beim
Zugang zur Invalititätspension. Bleiben könnte - nach derzeitigen
ersten Überlegungen - die Möglichkeit einer Frühpension wegen langer
Arbeitslosigkeit. Hier gibt es zwar ebenfalls ein unterschiedliches
Antrittsalter bei Männern und Frauen, da diese Regelung aber bereits
vor dem EU-Beitritt Österreichs bestanden hat, wird sie von Experten
als EU-konform beurteilt.
Als Alternative denkbar wäre laut Gleitsmann aber auch das sofortige
Gleichziehen des Pensionsantrittsalters für Männer und Frauen mit
einheitlich 57 Jahren unter Beibehaltung dieser Pensionsart. (RH)
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
Sozialpolitische Abteilung
Dr. Martin Gleitsmann
Tel.: (01) 50105-4286
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