- 09.05.2000, 10:00:19
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- OTS0062
Rahmendienstverträge bieten Zusatzeinkommen bei flexibler Arbeitszeitgestaltung - Peek & Cloppenburg setzt auf das Konsensprinzip
Wien (OTS) - Zu Missverständnissen über Natur und Inhalt von
Rahmendienstverträgen, sogenannten "Bedarfsarbeitsverträgen", kam es
jüngst in einem ORF-Beitrag. Dazu halten Betriebsrat und
Geschäftsführung von Peek & Cloppenburg in Wien fest: Neben Voll-
oder Teilzeitmitarbeitern beschäftigt Peek & Cloppenburg auch
Mitarbeiter auf der Basis von Rahmendienstverträgen. Diese bieten den
(damit fest angestellten) Arbeitnehmern dieselben Vergünstigungen,
die Voll- und Teilzeitmitarbeiter genießen (bezahlter Urlaub,
Weihnachts- und Urlaubsgeld, Umsatzprovisionen, Prämien) und
entsprechen selbstverständlich dem österreichischen (ebenso wie dem
deutschen) Recht.
Bedarfsarbeitsverträge besitzen den großen Vorteil der
Flexibilität in der Vereinbarung von Arbeitsumfang und
Arbeitszeiten: Die Arbeitszeiten werden - jeweils etwa für eine Woche
im Vorhinein - zwischen P&C und dem einzelnen Arbeitnehmer
vereinbart, wobei der Arbeitnehmer ihm angebotene Zeiten ohne
Begründung auch ablehnen kann. Die Arbeitszeiten werden somit im
Konsens festgesetzt und den Bedürfnissen des Unternehmens ebenso wie
den jeweiligen Lebensumständen des Mitarbeiters angepasst.
Stellt sich kurzfristig ein über diese Vereinbarungen
hinausgehender Bedarf heraus, fragt P&C bei dem Arbeitnehmer an, ob
er / sie zu dieser Zeit zu arbeiten wünscht. Hier steht es dem
Arbeitnehmer wiederum völlig frei, zu- oder abzusagen. Ein über
vereinbarte Arbeitszeiten hinausgehender "Bereitschaftsdienst" oder
ähnliche Verpflichtungen des Mitarbeiters bestehen nicht.
Diese Art des Arbeitsvertrages spricht Personen an, die nicht auf
ein regelmäßiges, gleichbleibendes Einkommen angewiesen sind.
Aufgrund schwankenden Arbeitseinsatzes - der häufig im Interesse und
auf Wunsch des Arbeitnehmers entsteht - kann das monatliche
Einkommen des Arbeitnehmers variieren. Darüber wird jeder Bewerber
vor Vertragsabschluss mündlich und schriftlich ausführlich
informiert, um falsche Erwartungen auszuschließen.
Bedarfsarbeitsverträge sind nur für Personen geeignet, deren
Existenz nicht von diesem Einkommen abhängt: Personen, die - über
ihre Existenzsicherung hinaus - etwas dazuverdienen wollen. Etwa zu
einem regelmäßigen Einkommen des Lebenspartners, zu einem
Ruhegenuss, neben der Kinderbetreuung oder als Student. Die
genannten Bevölkerungsgruppen schätzen die Möglichkeit, die die
flexible Arbeitseinteilung bringt.
Ein weiterer Vorteil der Rahmenarbeitsverhältnisse gegenüber den
in der Branche oft praktizierten "geringfügigen Beschäftigungen": Sie
sind echte Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten des Arbeitnehmers.
Das Modell wird von Peek & Cloppenburg an zahlreichen europäischen
Standorten - in Österreich seit Tätigwerden des Unternehmens im Jahr
1998 - erfolgreich praktiziert. Im Zusammenspiel mit "klassischen"
Voll- und Teilzeitbeschäftigungen sichert es auch diese
Arbeitsplätze, die durch saisonale oder konjunkturelle Schwankungen
nicht gefährdet werden.
Rückfragehinweis: Peek & Cloppenburg,
Geschäftsführer Werner Ramskugler,
Tel.: 01 / 525 61 - 103.
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