• 08.05.2000, 10:35:21
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  • OTS0061

VP-FUCHS: Antidiskriminierung für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften darf nicht einschlafen=

Wien (ÖVP-Klub) "Die Antidiskriminierung für gleichgeschlechtliche
Lebensgemeinschaften darf nicht einschlafen." Dies verlangte heute
der Wohnbausprecher der Wiener ÖVP, LAbg Georg FUCHS. "Die Zeiten der
Diskriminierung müssen endlich vorbei sein", forderte der
VP-Politiker.***

"Die ÖVP ist eine moderne offene Partei, bei der ein selbstgewähltes
Zusammenleben, egal mit welchen Partner keiner, wie immer gearteten,
Diskriminierung unterliegen darf." Die Politik sei nicht dazu da, um
in selbst gewählte Wohnungsweisen einzugreifen und Personen die ein
Wohnbedürfnis haben auszuschließen.

"Ich sehe es als Aufgabe einer modernen ÖVP-Wohnungspolitik, allen
Menschen bei echtem Wohnungsbedarf zu helfen und dafür die
gesetzlichen Grundlagen zu schaffen," konkretisierte FUCHS seine
Forderung. "In allen Bereichen ist es auf Landesebene, aber auch auf
Bundesebene durch die Volkspartei zu guten und wichtigen
Veränderungen gekommen, wobei diese der Realität und den neuen
Erkenntnissen angepaßt wurden."

Nun soll im sensiblen Bereich des Wiener- Wohnungswesen, im Sinne
einer Antidiskriminierung für gleichgeschlechtliche Wohnungsweise
auch eine Verbesserungen herbeigeführt werden. "Diese
Gleichbehandlungsfrage darf nicht einschlafen und muß in einer
modernen Wohnungsgesetzgebung Berücksichtigung finden. Als christlich
sozial orientierter Wohnungspolitiker sehe ich es als meine Aufgabe,
ohne Einschränkung zu helfen, nicht Menschen auszuschließen",
erklärte FUCHS.

"Als ersten Schritt sehe ich die Sicherung des Wohnungseintrittes
bzw. Abschluß eines Nutzungsvertrages im gemeinnützigen Bereich durch
eine Wiener Landesverordnung."
Im zweiten Schritt soll es auf Bundesebene Beratungen über die
Möglichkeit des gleichgeschlechtlichen Wohnungserwerbes im Eigentum,
sowie die der nachträglichen Eigentumsübertragung von Mietwohnungen
geben.

Bei geförderten Genossenschaftswohnungen ist auf Wiener Ebene daher
das Eintrittsrecht bei Tod des/der Mieter/in auch auf
gleichgeschlechtliche Lebensgefährten sicherzustellen

Das Wohnungseigentumsgesetz ist dahingehend abzuändern, daß bei
Eigentumserwerb eines gleichgeschlechtlichen Paares, die gleichen
Bedingungen wie bei Ehegatten eingeführt werden

Die Ehe und Familie bezeichnete FUCHS trotzdem als "anzustrebendes
Idealbild des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft". "Wir müssen
aber auch jene in unsere Überlegungen einbeziehen, die eine andere
Lebensform gewählt haben", so FUCHS abschließend.

Rückfragehinweis: ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien

Daniel KOSAK (Pressesprecher)
Tel.: (01) 4000 / 81 915
Fax: (01) 4000 / 99 819 15
E-mail: presse@oevp.wien.at
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