• 08.05.2000, 09:50:10
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  • OTS0037

Änderungen bei Wohnbauförderungs-Bestimmungen=

Wien, (OTS) Etwa 9.500 Familien in Wien werden rund 400
Schilling mehr Wohnbeihilfe erhalten. Bei der Errichtung von
Geschäftsflächen in geförderten Bauten werden künftig nicht nur
bis zu zehn, sondern bis 25 Prozent der Nutzfläche durch die Stadt
Wien gefördert. Wenn MieterInnen von so genannten "§ 15"-
geförderten Wohnungen die Wohnung im Eigentum erwerben, so hat der
Bauträger die Differenz zwischen Eigentumsförderung und
Mietwohnungsförderung an das Land Wien zu überweisen, die
entsprechenden Pauschalbeträge wurden gesetzlich fixiert. Und eine
Verordnung beschäftigt sich u.a. mit der Förderung von thermisch-
energetischen Sanierungen: das sind die Inhalte der
Landesgesetzblätter Nr. 18, 19, 20 und 21/2000, die kürzlich
erschienen sind. Sie resultieren aus der Änderung des Wiener
Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes -
WWFSG 1989 mit dem Schwerpunkt thermisch-energetische Sanierung
und beschäftigen sich mit den entsprechenden Änderungen bei
Wohnbauförderungs-Bestimmungen. Rechtlich zuständig ist die MA 50
- Wohnbauförderung, Wohnhaussanierung, Wohnungsverbesserung und
Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen
(email:post@m50.magwien.gv.at).****

Das LGBL Nr. 18/2000 enthält eine Verordnung der Wiener
Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung
über die Höhe des zu leistenden Pauschalbetrages bei Begründung
von Wohnungseigentum an geförderten Mietwohnungen geändert wird.
Dabei geht es um die Begründung von Wohnungseigentum an
geförderten Mietwohnungen und die Höhe der zu leistenden
Pauschalbeträge, die der Bauträger dem Land Wien zurückzahlen
muss. Die Verordnung ist mit Ausnahme der auf den Euro abzielenden
Änderungen bereits in Kraft getreten.

LGBL Nr. 19/2000, "Verordnung der Wiener Landesregierung, mit
der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung
von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstücks des Wiener
Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes
(Sanierungsverordnung 1997) geändert wird", bringt u.a. nähere
Bestimmungen zur Förderung der thermisch-energetischen
Gebäudesanierung.

Bessere Förderungen für Jungfamilien ermöglicht die im LGBL
Nr. 20/2000 enthaltene "Verordnung der Wiener Landesregierung, mit
der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung
von Wohnbeihilfe geändert wird". Damit senkt die Stadt Wien die
Höhe des für eine Wohnbeihilfe anrechenbaren Einkommens ab; die
sehr wenig verdienenden Menschen - und dazu gehören oft junge
Familien - erhalten mehr Wohnbeihilfe.

Eine höhere Förderung für Geschäftslokale in geförderten
Bauten verbirgt sich hinter dem langen Titel "Verordnung der
Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener
Landesregierung über die Förderung der Errichtung von Wohnhäusern,
Wohnungen, Heimen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern im
Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und
Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 geändert wird", im LGBl.
Nr. 21/2000. Wien fördert damit stärker als bisher
Geschäftsflächen - die Förderung klettert von bisher maximal 10
Prozent der Geschäfts-Nutzfläche auf bis zu 25 Prozent. Das soll
dazu beitragen, dass gemischte Wohnen/Arbeiten-Projekte und
Unternehmensgründungen erleichtert werden.

Das Landesgesetzblatt LGBl mit dem Text des Gesetzes erhält
man gegen Bezahlung, auf folgenden Wegen:

o Das LGBl kann man direkt in der MA 6-Drucksortenstelle der

Stadthauptkasse, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre, Tür 103 kaufen
o Zusendungen des LGBl sind per Nachnahme über den Presse- und

Informationsdienst, Rathaus, 1082 Wien, Telefon 4000/81026
Durchwahl möglich.

Der jeweils aktuelle Gesetzestext ist außerdem innerhalb von
etwa vier Wochen nach Erscheinen des LGBl in wien.online zu
finden: www.wien.at/mdva/wrivts/
(Schluss) hrs

Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz:

www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Helga Ruzicka-Stanzel
Tel.: 4000/81 856
e-mail: ruz@m53.magwien.gv.at

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

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