• 02.05.2000, 11:56:41
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  • OTS0129

Rieder: Kinderbegleitung in Wiener Spitälern wird erleichtert=

Preis-Staffelung nach Bedarf und Alter; Aufenthalt der Eltern bis zum dritten Lebensjahr der Kinder gratis

Wien, (OTS) "Die Aufnahme von Begleitpersonen von Kindern in
den Spitälern der Stadt Wien wird einfacher und billiger",
erklärte Wiens Gesundheitsstadtrat Dr. Sepp Rieder im Rahmen des
Pressegesprächs des Bürgermeisters am Dienstag. Eine entsprechende
Verordnung zur Novelle zum § 44a des Wiener
Krankenanstaltengesetzes wurde ebenfalls am Dienstag in der Wiener
Landesregierung beschlossen. Ab 1. Mai 2000 gilt folgende neue
Regelung: Begleitpersonen von Kindern zwischen 3 und 15 Jahren
zahlen für ihren Aufenthalt (Nächtigung und Frühstück) eine
Brutto-Gebühr zwischen 147 und 416 Schilling, gestaffelt nach dem
Alter der Kinder. In Fällen, in denen eine Aufnahme eines
Elternteils oder einer anderen Begleitperson medizinisch empfohlen
ist, entfällt die Gebühr ganz. Die Aufnahme von Begleitpersonen
von Kindern unter drei Jahren ist wie schon bisher gratis. Diese
Regelung gilt für alle Krankenhäuser mit Öffentlichkeitsrecht.****

Stadtrat Rieder dazu: "Diese Zugangserleichterung stellt
gleichzeitig eine gesundheits- und familienpolitische Maßnahme
dar." Denn die Anwesenheit der Eltern im Spital ist für kranke
Kinder angstabbauend und somit heilungsfördernd und die nach Alter
und Bedarf gestaffelten Tarife für die Unterbringung unterstützen
besonders jene Familien, die durch einen Krankheitsfall ohnedies
belastet sind.

Nachfrage anhaltend hoch

Die Nachfrage nach Unterbringungsmöglichkeiten für
Begleitpersonen ist seit Jahren anhaltend hoch. Im Jahr 1997 haben
in den Spitälern der Stadt Wien 13.236 Personen davon Gebrauch
gemacht, im Jahr 1998 waren es 12.480 und im Vorjahr 12.504
Personen.

Begleitung von Kindern wird einfacher und billiger

Schon bisher konnten in Wien Kinder unter drei Jahren
kostenlos ins Spital begleitet werden. Die Möglichkeit, dass Vater
oder Mutter gemeinsam mit ihrem Kind ins Spital aufgenommen
werden, wird mit dieser Regelung aber ausgebaut. Die bisherigen
Erfahrungen zeigen die positiven, weil angstnehmenden Aspekte
dieser Mitaufnahme.

Mit der jetzt beschlossenen Novelle gibt es die Möglichkeit,
über das 3. Lebensjahr hinaus bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
sein Kind zu gestaffelten Pflegegebühren (Tarifen) begleiten zu
können. In der Tagesgebühr ist die Übernachtung im Spital sowie
ein Frühstück enthalten. (Sollten Begleitpersonen eine über das
Frühstück hinausgehende Verpflegung im Spital wünschen, so werden
dafür generell 189 Schilling pro Tag verrechnet.)

Generell gilt: Die Mitaufnahme einer Begleitperson ist
kostenlos, wenn das aufgenommene Kind vollkommen auf die Pflege
der Begleitperson angewiesen ist. Die besondere
Betreuungsbedürftigkeit wird vom Arzt festgestellt.

Preisstaffelung nach Alter:
o 0 bis 3-jährige Kinder: Die Mitaufnahme der Begleitperson ist

kostenlos.
o 3 bis 6-jährige Kinder: Begleitpersonen von Kindern zwischen dem

vollendeten dritten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr
zahlen pro Tag 147 Schilling für Nächtigung und Frühstück.
o 6 bis 10-jährige Kinder: Begleitpersonen von Kindern zwischen

dem vollendeten sechsten bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr
zahlen pro Tag 294 Schilling.
o 10 bis 15-jährige Kinder: Begleitpersonen von Kindern zwischen

dem vollendeten zehnten bis zum vollendeten fünfzehnten
Lebensjahr zahlen pro Tag 416 Schilling.

Bei Patienten ab dem vollendeten fünfzehnten Lebensjahr ist
die volle Pflegegebühr - 490 Schilling - zu bezahlen.

Neu: Besondere Hilfe für chronisch kranke Kinder

Eine besondere Erleichterung sieht die Novelle zum § 44a des
Wiener Krankenanstaltengesetz für Eltern von chronisch oder schwer
kranken Kinder im Alter zwischen dem dritten und fünfzehnten
Lebensjahr vor. Pro Kalenderjahr werden künftig, egal in welchem
Spital, nur mehr für maximal 14 Tage Pflegegebühren verrechnet. Es
spielt dabei keine Rolle, ob ein Kind über einen längeren Zeitraum
oder mehrmals für kürzere Zeiträume in einem öffentlichen (Stadt
Wien oder privat mit Öffentlichkeitsrecht) Spital aufgenommen
wird.

Spitäler mit Möglichkeit zur Aufnahme von Begleitpersonen;
1999 mehr als 57.000 Nächtigungen

In den Spitälern der Stadt Wien gibt es in folgenden Häusern
- vor allem in jenen Krankenhäusern, in denen Kinderabteilungen
eingerichtet sind - die Möglichkeit, Begleitpersonen aufzunehmen.
Insgesamt stehen dabei spezielle 97 Begleitpersonen-Zimmer zur
Verfügung. Nach Möglichkeit können Begleitpersonen aber auch in
anderen freien Betten aufgenommen werden.

o Wilhelminenspital
o Sozialmedizinisches Zentrum Ost - Donauspital
o Allgemeines Krankenhaus
o Krankenanstalt Rudolfstiftung
o Preyer’sches Kinderspital

Im Jahr 1999 wurden in den Krankenhäusern der Stadt Wien
12.504 Begleitpersonen mit einer durchschnittlichen Verweildauer
von 4,56 Tagen mitaufgenommen. Insgesamt sind das 57.018
Nächtigungen von Begleitpersonen.

Wien ist anders

Im Übrigen, so Rieder, gehe Wien in Sachen Gesundheits- und
Familienpolitik einen anderen Weg als die Bundesregierung.
"Während die blau-schwarze Regierung ihre gesamte geistige
Kapazität darauf verwendet, neue Methoden zum Abkassieren bei den
Patienten zu erfinden, bauen wir unser Gesundheitssystem ständig
im Sinne der Patienten aus", so Rieder. (Schluss) nk/mmr

Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz:

www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Norbert Kettner
Tel.: 4000/81 845
e-mail: [email protected]
Martin Ritzmaier
Tel.: 4000/81 855
e-mail: [email protected]

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