• 01.05.2000, 15:45:16
  • /
  • OTS0071

FPÖ-Parteitag: Leitantrag Dolinschek, Haupt, Gaugg, Haller=

Klagenfurt, 2000-05-01 (fpd) - Der Leitantrag im Wortlaut:****

Antragsteller:
NAbg. Sigisbert Dolinschek
NAbg. Reinhart Gaugg
NAbg. Edith Haller
NAbg. Mag. Herbert Haupt
2. Präs. Johann Römer
LAbg. Maximilian Walch

Die Freiheitliche Partei Österreichs hat durch ihre
Regierungsbeteiligung nicht nur die Mitverantwortung für Österreich
übernommen, sondern auch die Aufgabe, den durch die 30-jährige
Kanzlerschaft der Sozialdemokratischen Partei angehäuften
Schuldenberg von 1.620 Milliarden abzubauen. Die SPÖ hat in diesen 30
Jahren täglich 150 Millionen Schilling Schulden verursacht, die
Tilgung dieser Schulden trifft alle Österreicher. Im Interesse der
Solidarität zwischen den Generationen ist dieser Schuldenberg jetzt
abzubauen, um nicht künftig die österreichische Jugend zu belasten
und für die Zukunft wieder finanziellen Spielraum für notwendige
staatliche Maßnahmen zu gewinnen.

Die SPÖ hat es in den letzten Jahrzehnten verabsäumt, notwendige
zukunftsweisende Strukturänderungen, wie zum Beispiel eine
langfristig ausgerichtete Pensionsreform, die Sanierung der
Krankenkassen oder im Sozialbereich die "Aktion Fairness", also die
Angleichung zwischen Arbeitern und Angestellten, einzuleiten und
umzusetzen.

Die Frauen waren in den letzten Jahren ein Opfer der sozialistischen
Politik. Plakativen Ankündigungen in den 80-er Jahren folgte keine
Umsetzung bei den wichtigen Wirtschaftsparametern wie Einkommen und
Pensionen. Für viele Frauen blieb es leider ein unerfüllter Wunsch,
Arbeit und Kinder zu vereinbaren. Frauen waren sowohl am
Bildungssektor als auch bei der Wahl der Berufe stark benachteiligt.
Unattraktive und niedrig entlohnte Teilzeitbeschäftigung wurde
überwiegend Frauen zugewiesen. Es ist Zeit, gerade in diesem Bereich
Anstrengungen zu übernehmen, um den Frauen gerechte Lebens- und
Arbeitschancen zu ermöglichen.

Pensionsreform:
Die freiheitlichen Vorstellungen zur Pensionsreform gehen davon aus,
daß wohlerworbene Rechte in Österreich verfassungskonform bestehen
bleiben. Auch unter diesem Gesichtspunkt war die Pensionsreform 1997
nur halbherzig und leider nicht geeignet, langfristig die Weichen im
Einklang mit der Solidarität der Generationen umzustellen. Es ist
daher notwendig, nicht nur eine Pensionsreform mit kurzfristigen
Maßnahmen umzusetzen, sondern langfristig das österreichische
Pensionssystem, ähnlich wie in allen anderen europäischen Staaten,
auf eine breitere Basis zu stellen.

In Österreich ist es auffallend, daß die betriebliche Pension, also
die zweite Säule des freiheitlichen Pensionsmodells, vor allem für
Kammerangestellte und andere Mitarbeiter in staatlichen und
halbstaatlichen Betrieben zur Verfügung steht, für die breite Masse
der Mitarbeiter im ASVG-Bereich aber fehlt, bzw. als europaweit
unterentwickelt anzusehen ist. Die Weiterentwicklung der nun
eingeleiteten Pensionsreform hin zum freiheitlichen 3-Säulen-Modell
nach Schweizer Vorbild unter besonderer Berücksichtigung der 2. Säule
(betriebliche Vorsorge) muß unser Ziel bleiben.

Mit der "Abfertigung neu" haben wir einen wichtigen Schritt
unternommen, um den Arbeitnehmern nach unseren Vorstellungen den
Beitritt zu einer Pensionskasse auch im ASVG-Bereich zu ermöglichen.
Um die älteren Arbeitnehmer nach 25 Arbeitsjahren in ihren
Lohnnebenkosten zu entlasten, darf es zu keinem Abgehen vom
"Rucksackmodell" kommen. In diesem Zusammenhang muß angemerkt werden,
daß sich nunmehr auch die EU bemüht, ein ähnliches Modell für den
gesamten EU-Raum umzusetzen (grenzüberschreitender betrieblicher
Pensionsfonds). Dadurch soll den Arbeitnehmern die Möglichkeit
gegeben werden, ihre Ansprüche aus dem Herkunftsland auch in andere
EU-Mitgliedstaaten mitzunehmen.

Die Erhöhung des Frühpensionsantrittsalters ist aufgrund der längeren
Lebenserwartung unumgänglich. Wenn wir schon diese Solidarleistung
für die arbeitende Bevölkerung beschließen müssen, so dürfen aus
Gründen der sozialen Gerechtigkeit auf keinen Fall bisher
privilegierte Gruppen von diesen Belastungen verschont bleiben. Das
Pensionsantrittsalter von Politikern, Kammerangestellten,
Nationalbankangestellten, Direktoren staatlicher Betriebe und
ähnlicher Sondergruppen muß daher wie bei Beamten und im ASVG-Bereich
angeglichen werden. Nur mit einer gerechten Pensionsreform, die keine
Ausnahmen für Privilegierte macht, können wir auf das Verständnis der
Bevölkerung hoffen und zeigen, daß wir uns von der vorangegangenen
Regierung in unserem Bemühen um soziale Gerechtigkeit unterscheiden.

Die Harmonisierung und Angleichung der bestehenden Pensionssysteme
samt Gleichstellung des Pensionsantrittsalters für alle Berufsgruppen
ist vordringliches Ziel freiheitlicher Politik. Die Beseitigung von
Ungerechtigkeiten in den bestehenden Pensionssystemen muß Ziel
freiheitlicher Politik bleiben. Die unterschiedlichen, historisch
gewachsenen, Pensionssysteme sind zu harmonisieren, und die teilweise
ungerechtfertigt hohen Bundeszuschüsse zu den einzelnen
Pensionsversicherungsträgern sind fair zu verteilen und eine höhere
Beitragsgerechtigkeit anzustreben. Mit der Anhebung der
Anfangsgehälter der Beamten steht einer Neuordnung der
Beamtenpensionen keine sachliche Grundlage mehr entgegen. Für
neueintretende Beamte ist das ASVG-Pensionssystem zur Anwendung zu
bringen, was klarerweise auch die Schaffung von
Abfertigungsansprüchen analog zum ASVG beinhaltet. Zur
Lebensstandardsicherung für Besserverdienende sind die 2. und 3.
Säule auch für Beamte in Zukunft ausreichend. Die Weiterentwicklung
des Pensionssystems muß durch eine begleitende unabhängige
wissenschaftliche Kontrolle für alle transparent gestaltet werden.
Die Einsetzung dieser Kommission muß Ziel der derzeitigen
freiheitlichen Bundesregierung sein, um für alle Zeiten die
Verunsicherung der Bevölkerung über die Lage der Pensionsversicherung
in Österreich zu verhindern.

Neuerliche Belastungen bzw. Kürzungen von ASVG-Pensionen sind in
Zukunft nicht zu akzeptieren, die derzeit hohen Pensionen für
Politiker und andere privilegierte Gruppen sind verfassungskonform
spürbar zu kürzen. Eine Obergrenze analog zum ASVG sollte erzielt
werden, Absicherungen über dieses Ausmaß hinaus sind ausschließlich
auf die 3. Säule (private Altersvorsorge) zu verweisen und der
Einkommensgruppe auch sozial zumutbar. Die Einführung einer
Höchstbeitrags- und Höchstbemessungsgrundlage für Beamte würde
langfristig Beitrags- und Pensionsgerechtigkeit herbeiführen. Die
Ruhensgenüsse der kleinen Beamten würden von dieser Maßnahme nicht
betroffen, die Höchstbeamtenpensionen würden so analog zum ASVG
begrenzt.

Gleichstellung aller unselbständig Erwerbstätigen:
Die Benachteiligungen von Arbeitern gegenüber Angestellten sind durch
entsprechende Gesetzesänderungen zu beseitigen. Es ist erforderlich,
daß über die kollektivvertraglichen Verhandlungen hinaus ein Grundmaß
der Annäherung gesetzlich geregelt wird. So werden in neuen
Lehrberufen Sonderzahlungen nicht mehr ausbezahlt. Speziell
Berufsgruppen, für die keine Kollektivverträge abgeschlossen wurden,
sind derzeit benachteiligt.
Die rechtliche Angleichung von Arbeitern an die Angestellten in allen
sozial- und arbeitsrechtlichen Belangen ist herbeizuführen und
gesetzlich zu verankern.
Der rechtliche Anspruch auf das 13. und 14. Gehalt soll nicht nur in
den einzelnen Kollektivverträgen geregelt sein, sondern auch
gesetzlich verankert werden.
Die Gleichstellung beim Berufsschutz ist Ziel freiheitlicher Politik.

Kammerreform:
Eine generelle Reform des Kammerstaates ist eine freiheitliche
Grundforderung. Eine einseitige Änderung der Arbeiterkammer,
herausgelöst aus der Gesamtreform, ist nicht zielführend. Ziele sind:
Schlanke Kammern
Faire Leistung
Senkung Pflichtmitgliedsbeiträge
Stärkung der Rechte der Mitglieder
Schnellere Verfahren im Arbeits- und Sozialrecht
Transparenz der Mittelverwendung und Förderung innerhalb der Kammern
und Transparenz für Förderungsmaßnahmen den Arbeitnehmern gegenüber.

Abfertigungen:
Abfertigung für alle Arbeitnehmer auch bei Selbstkündigung beginnend
mit dem 1. Monat der Beschäftigung gekoppelt mit der Betriebspension

Lehrlingsausbildung:
Modernisierung der Lehrlingsausbildung
Neuorganisation der Lehrlingsausbildung durch eine nach
Wirtschaftsbereichen getrennte konzentrierte schulische Ausbildung
anstelle des polytechnischen Lehrganges vor der berufsspezifischen
betrieblichen Lehre
Gleichstellung der Meisterprüfung mit der Matura im öffentlichen
Dienst und freier Zugang zu den Fachhochschulen
Verbesserung der finanziellen Hilfe für Unternehmen, die Lehrlinge
ausbilden
Beibehaltung des dualen Ausbildungssystems (blockweise)
Eine einmalige, den jeweiligen Umständen angepaßte finanzielle
Unterstützung für Betriebe, um den gesetzlichen Auflagen zur Aufnahme
von weiblichen Lehrlingen in traditionellen Männerberufen nachkommen
zu können.

Karenz:
Das Karenzgeld soll durch das Kinderbetreuungsgeld ersetzt werden, es
ist darauf zu achten, daß den Frauen, aber auch den Männern, in der
Zeit des Kinderbetreuungsgeldbezugs die Möglichkeit zur Fort- und
Weiterbildung sowie die berufliche Nachqualifizierung ermöglicht
wird. Um das dritte Jahr des Kinderbetreuungsgeldbezugs für viele
Partnerschaften nicht zum toten Recht werden zu lassen, ist eine
entsprechende Zuverdienstgrenze festzusetzen (ohne tägliche,
wöchentliche und monatliche Unterteilung); dies ist aus
freiheitlicher Sicht die ideale Kombination zwischen individueller
Kinderbetreuung, Teilzeitarbeit und Berufsfortbildung.
In der Zeit des Kinderbetreuungsgeldbezugs muß es auch ermöglicht
werden, nach der Geburt des Kindes und nach der Zeit des
Wochengeldbezugs Urlaubs- und Krankenvertretungen im Betrieb
durchzuführen, um weiterhin arbeitsmarktfähig zu bleiben. Die
Kinderbetreuungseinrichtungen sind zu forcieren und weiter
auszubauen, um die Kinderbetreuungszeit nicht zur Arbeitslosenfalle
für Frauen zu machen. Ein entsprechendes Angebot an
Kinderbetreuungseinrichtungen und Tagesmüttern vorausgesetzt, ist das
Kindergeld eine erhöhte Chance für Frauen, Arbeit, Mutterschaft,
Berufsfortbildung und Nachqualifikation zu ermöglichen und flexibel
selbst zu gestalten.
Ziel freiheitlicher Familienpolitik bleibt jedoch die konsequente
Umsetzung des Kinderbetreuungsschecks in seiner vollen Ausgestaltung,
also bis zum Schuleintrittsalter des Kindes.

Neue Formen der Arbeit:
Im Zeitalter der Datenverarbeitung und der Telematik wird es in
Zukunft vielfältige neue Formen von dislozierter, also aus den
Betrieben ausgelagerter Arbeit geben. Es ist darauf zu achten, daß
für diese neuen Formen der Beschäftigung ebenfalls ein umfassender
Arbeitnehmerschutz aufgebaut wird. Die Tele- und Heimarbeiter sind in
ihren Rechten an die in den Betrieben situierten Arbeitnehmer voll
anzupassen.
Die arbeitsmedizinischen Erkenntnisse sind auch voll auf den Bereich
der Tele- und Heimarbeit anzuwenden, und die Arbeitsplätze zu Hause
sind zur Minimierung von Unfällen und gesundheitlichen Spätfolgen
arbeitsmedizinisch zu überprüfen. Die Heim- und Telearbeiter sind bei
allen Präventionsmaßnahmen im Bereich des Betriebes mit
einzubeziehen. Die Ausstattung des Arbeitsplatzes ist vom Betrieb
herzustellen bzw. abzugelten. Für behinderte Bedienstete ist die
Ausgestaltung dieser Arbeitsplätze analog der Möglichkeiten des
klassischen Arbeitsmarktes zu fördern.

Zusammenarbeit:
Da die freiheitliche Partei schon lange die Arbeitnehmerpartei ist,
sind innerhalb der Parteistrukturen verstärkt Modelle der
Zusammenarbeit zwischen den freiheitlichen Betriebsräten, der Freien
Gewerkschaft, den freiheitlichen Arbeitnehmervertretern sowie den
gewählten Mandataren auf allen Ebenen zu installieren. Der
verstärkten Zusammenarbeit zwischen dem FPÖ-Nationalratsklub
(Arbeitnehmerbereich) und der Bundesregierung ist erste Priorität
einzuräumen.

Viele Bundesländer haben keinen Vertreter der Freiheitlichen
Arbeitnehmer im Nationalrat. Der freiheitliche Wähleranteil bei den
Arbeitnehmern ist aber so hoch, daß sich dies durchaus im Sinne der
FPÖ auch in der Arbeit in und mit der Nationalratsfraktion ausdrücken
muß. Es sind daher geeignete Schulungs- und Fortbildungskurse für
Arbeitnehmer anzubieten, um ein Mitgestalten in den Landtagen aber
auch im Bundesrat und Nationalrat zu ermöglichen.

Antrag:
Damit ist diese Punktation bindende Leitlinie für alle freiheitlichen
Funktionäre auf Gemeinde-, Landes-, Bundes- und Europaebene.

Rückfragehinweis: Freiheitliches Pressereferat

Tel.: (01) 40 110 / 5620

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NFC/NFC

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel