- 18.04.2000, 11:15:18
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Offener Brief an Frau Bundesministerin Dr. Sickl zur Gentechnik-Politik
Österreichische Wissenschaftler fordern stärkere Berücksichtigung wissenschaftlicher Argumente bei politischen Entscheidungen zur Gentechnik. Die Österreichische Gesellschaft für Genetik und Gentechnik begrüßt die Einberufung eines "Gengipfels" als Chance für eine Versachlichung der Diskussion zur Gentechnik in der Landwirtschaft.
Wien (OTS) - Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Sickl!
Die (ÖGGGT) repräsentiert die universitäre und außeruniversitäre
Forschung in den genannten Wissenschaftsgebieten in Österreich. Als
wissenschaftliche Gesellschaft stehen wir für fundierte
Grundlagenforschung bis hin zur Anwendung der Gentechnik auf Basis
wissenschaftlicher Erkenntnisse. Darüber hinaus betreiben wir einen
aktiven Dialog mit der Öffentlichkeit zu Fragen der
Anwendungsmöglichkeiten der Gentechnik, um einen begleitenden
gesellschaftlichen Diskurs für einen verantwortlichen Umgang mit
technologischen Entwicklungen zu fördern.
Die ÖGGGT freut sich, Sie als zuständige Ministerin für allgemeine
Angelegenheiten der Gentechnologie begleiten und bei der Aufbereitung
politischer Entscheidungen mit wissenschaftlich fundierten Argumenten
in Hinkunft unterstützen zu dürfen.
Zeitungsberichten zufolge haben Sie ein Verbot für Import und
Anbau des gentechnisch veränderten Mais T25 der Firma Aventis
verhängt. Die ÖGGGT hält die Vorgangsweise, die zu diesem Verbot
geführt hat, für problematisch, da Sie zuvor nicht den nach dem
Gentechnikgesetz (GTG) zuständigen "wissenschaftlichen Ausschuß für
Freisetzungen und Inverkehrbringen" der Gentechnikkommission mit der
Sachlage befaßt haben. Ein derartiges Verbot ist gemäß § 60 Abs. 2
des GTG nur unter Anwendung des §16 der EU-Richtlinie 90/220
zulässig, der es erlaubt, im Falle neuer wissenschaflticher
Erkenntnisse, die ein "Risiko für die Sicherheit" für Mensch oder
Umwelt befürchten lassen, ein befristetes Verbot auszusprechen. Was
sind die neuen, wissenschaftlichen Erkenntnisse?
Nach dem GTG obliegt es dem genannten, unter Beachtung der
Vielfalt wissenschaftlicher Lehrmeinungen zusammengesetzten (§ 89
Abs. 2 GTG) wissenschaftlichen Ausschuß für Freisetzungen und
Inverkehrbringen von Erzeugnissen im Sinn des III. Abschnitts des GTG
zu begutachten. Die Änderung des GTG im Jahre 1998 hat eine
wesentliche Erweiterung der in diesem Gremium vertretenen
Wissenschaftsgebiete bewirkt, sodaß eine sehr breite Sachkompetenz
vorhanden ist. Warum wurde dieses Gremium nicht in die Entscheidung
über den T25-Mais miteinbezogen?
Ein Übergehen des wissenschaftlichen Ausschusses für Freisetzungen
und Inverkehrbringen sowie Ihre in den Medien kolportierte Begründung
im Verbotserlaß deuten darauf hin, daß die Entscheidung über den
Anbau des T25-Mais nicht wissenschaftlich, sondern ausschließlich
politisch motiviert ist und eine Konsequenz des einseitigen Druckes
bestimmter Interessensgruppen darstellt. Üblicherweise werden in den
EU-Staaten vor weitreichenden Entscheidungen, so auch bei
Marktzulassungen von gentechnisch veränderten Pflanzen, die
zuständigen und fachkompetenten nationalen Gremien gehört.
Der ÖGGGT geht es hier nicht um die Frage, ob der T25-Mais in
Österreich angebaut werden soll oder nicht, sondern darum, wie eine
Entscheidung über Import und Anbau von gentechnisch veränderten
Pflanzen in Österreich aufbereitet wird. Als wissenschaftliche
Organisation halten wir es für notwendig und angebracht, derartige
Entscheidungen auf der Basis wissenschaftlicher Argumente zu fällen.
Daß dies grundsätzlich auch in Ihrem Sinne ist, ist uns aus
Medienberichten bekannt. Wissenschaftliche Argumente können
selbstverständlich am besten von Vertretern der Wissenschaft und
durch die vom Gesetz dafür eingesetzten wissenschaftlichen Gremien
vorbereitet werden. Andere Interessensgruppen haben dazu weder die
wissenschaftliche Autorität noch den Auftrag vom Gesetzgeber, die
wissenschaftliche Beratung der zuständigen PolitikerInnen zu
übernehmen.
Wir halten es für unangebracht, alle zukünftigen Chancen der
Gentechnik in der Landwirtschaft in Österreich durch eine
grundsätzlich ablehnende Haltung auszuschließen. Statt dessen
plädieren wir für "Fall-zu-Fall"- und
"Schritt-für-Schritt"-Entscheidungen, wie sie im GTG vorgesehen sind.
Weite Kreise der Wissenschaft sind sich weltweit darin einig, daß
gentechnisch veränderte Nutzpflanzen ein hohes Potential für die
Anwendung in einer nachhaltig orientierten Landwirtschaft besitzen.
Fundierte Argumente dazu können wir Ihnen gerne zur Verfügung
stellen.
Die ÖGGGT begrüßt die von Ihnen veranlaßte Einberufung eines
"Gengipfel" für Anfang Mai und hofft, daß dort eine umfassende und
sachliche Diskussion ermöglicht wird. Wir betrachten dies als
wertvolle Chance zur Meinungsbildung und als Signal für eine
transparente Gentechnikpolitik. Wir möchten jedoch nochmals darauf
hinweisen, daß das zuständige Forum für die Behandlung
wissenschaftlicher Fragen zur Gentechnik die nach dem GTG
eingesetzten Gremien sind.
Da unser Wissensstand betreffend Ihre Verbotsverordnung lediglich
auf Pressemeldungen beruht, würden wir uns freuen, von Ihnen folgende
Informationen zu erhalten:
Worauf beruht das Argument, daß keine Studien über die
langfristigen Auswirkungen des Anbaues des T25-Mais auf die
natürliche Umwelt vorliegen?
Welche konkreten Studien zum T25-Mais sind nach Meinung Ihres
Ressorts erforderlich?
Welche Auswirkungen einer gentechnisch veränderten Maissorte auf
die "natürliche Umwelt" erwartet Ihr Ressort, die über die
Auswirkungen einer konventionell gezüchteten Maissorte hinausgehen?
Auf welcher Fläche und über wieviele Jahre wurde die Maissorte T25
weltweit bereits angebaut?
Welche konkreten Erfahrungswerte betreffend eine neue
Pflanzensorte müssen nach Ihrer Meinung vorliegen, damit Österreich
im Falle einer Verwendung dieser Sorte nicht mehr als "Versuchslabor"
betrachtet wird?
Würden Sie grundsätzlich einem flächenmäßig und zeitlich
begrenzten Anbau von gentechnisch veränderten neuen Pflanzensorten in
Österreich zustimmen, um die von Ihnen angesprochenen fehlenden
Studien zu ermöglichen?
Darüberhinaus ersuchen wir höflichst um Stellungnahmen zu
folgenden Grundsatzfragen:
Wie oben erwähnt, herrscht in der internationalen
wissenschaftlichen Gemeinschaft weitgehend Einvernehmen, daß die
Gentechnik wichtige Beiträge auch für eine nachhaltig orientierte
Landwirtschaft leisten kann. Ist Ihr Ressort bereit,
wissenschaftliche Studien unter Einsatz gentechnischer Methoden zu
befürworten und zu fördern, die eine zeitgemäße Weiterentwicklung von
landwirtschaftlichen Nutzpflanzen zum Ziel haben, sei es für die
Nahrungsmittelproduktion oder als nachwachsende Rohstoffe?
Entsprechend Ihrer Ressortzuständigkeit bezieht sich diese Frage in
erster Linie auf damit zusammenhängende Freilandstudien, die sowohl
der Produktentwicklung wie auch der Verbesserung des Kenntnisstandes
zur biologischen Sicherheit dienen.
Sind Sie bereit, die Argumente für die bisher (auch von Ihrer
Amtsvorgängerin) ausgesprochenen Verbote des Inverkehrbringens von
gentechnisch veränderten Pflanzen der Gentechnikkommission zur
Kenntnis zu bringen bzw. gibt es zwingende Gründe für deren
Geheimhaltung?
Für eine konstruktive Zusammenarbeit stehen wir als Vertreter der
Wissenschaft und Forschung gerne zu Ihrer Verfügung. Mit dem
höflichen Ersuchen um baldige Beantwortung unseres Briefes verbleiben
wir
mit freundlichen Grüßen,
ord. Univ.-Prof. Dr. Josef Glößl
Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Genetik und
Gentechnik
Rückfragehinweis: Österreichische Gesellschaft für Genetik und
Gentechnik (ÖGGGT),
c/o Univ.-Prof. Dr. Josef GLÖSSL,
Präsident; Zentrum für Angewandte Genetik,
BOKU Wien, 1190; Muthgasse 18;
Tel. (01) 36006-6351; Fax (01) 36006-6392;
E-mail: [email protected]
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