- 18.04.2000, 09:34:52
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- OTS0067
"Gedächtnis der Gesellschaft" soll gesetzlich gesichert werden=
Wien, (OTS) "Archive sind das Gedächtnis der Gesellschaft":
dieser Satz bildet die Einleitung der Erläuterungen zum Wiener
Archivgesetz, das derzeit zur öffentlichen Einsicht aufliegt. Das
"Gesetz betreffend die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von im
Eigentum oder Verwahrung der Stadt Wien befindlichem Archivgut"
soll die Erhaltung von rechtlich und historisch bedeutsamen
Unterlagen sichern und den Zugang regeln. Bisher fehlten dafür
landesgesetzliche Bestimmungen. Das geplante Wiener Archivgesetz
liegt bis 28. April in allen Magistratischen Bezirksämtern zur
Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist Montag bis Freitag von 8.00
bis 15.30 Uhr, an Donnerstagen bis 17.30 Uhr möglich. Zum
Gesetzesentwurf können auch schriftliche Stellungnahmen abgegeben
werden. Während der Auflage ist der Gesetzestext samt
Erläuterungen auch in wien.online www.wien.at/ zu finden.****
Das Archivgesetz, für das die MA 7-Kultur rechtlich
verantwortlich ist, soll garantieren, dass archivwürdige
Unterlagen als Kulturgut im öffentlichen Interesse und auch für
Wissenschaft und Forschung erhalten bleiben. Es bezieht sich auf
Unterlagen, im Rahmen der Tätigkeit der Vertretungs- und
Verwaltungskörper des Landes und der Stadt Wien sowie bei
Unternehmungen, Fonds, Stiftungen und Anstalten, an denen die
Stadt Wien beteiligt ist oder die sie verwaltet.
Neben der Sicherung dieses Archivguts wird u.a. auch die
Benützung geregelt und werden Schutzfristen festgelegt, wobei
gleichzeitig auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, aber
auch auf das Recht auf Auskunft Rücksicht genommen wird.
Die im Gesetz aufgezählten Stellen/Institutionen/
Unternehmungen usw. müssen alle Unterlagen, welche über 30 Jahre
alt sind und nicht mehr benötigt werden, dem Wiener Stadt- und
Landesarchiv zur Übernahme anbieten. Und wenn dieses die
Unterlagen fürs Archiv verwenden möchte, werden sie ihm zur
Verfügung gestellt (ansonsten können sie vernichtet werden).
Auch das gesamte Archivgut, das beim Bürgermeister, den
Mitgliedern der Landesregierung oder den BezirksvorsteherInnen
unmittelbar anfällt, ist unverzüglich nach dem Ausscheiden aus der
Funktion dem Wiener Stadt- und Landesarchiv zu übergeben und wird
dort 30 Jahre lang unter Verschluss aufbewahrt.
Diese 30 Jahre sind aber auch sonst im Allgemeinen die
Schutzfrist, danach stehen die Unterlagen der Öffentlichkeit zur
Verfügung (ausgenommen sind natürlich Unterlagen, die schon vorher
öffentlich zugänglich waren, die bleiben dies auch). Für das
Archiv bestimmte Unterlagen, die sensible Daten nach dem
Datenschutzgesetz enthalten, unterliegen einer anderen Regelung -
hier endet die Schutzfrist erst mit dem Tod der betroffenen
Person, außer sie hat vorher schon der Öffnung zugestimmt. Und ist
der Todestag nicht feststellbar, gelten als Schutzfrist 110 Jahre
nach der Geburt des Betreffenden. (Schluss) hrs
Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz:
www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Helga Ruzicka-Stanzel
Tel.: 4000/81 856
e-mail: [email protected]
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