Wien (OTS) - Wer in zivilgerichtlichen Verfahren nicht vor Gericht
streiten mag, dem hilft der vollstreckbare Notariatsakt, landläufig
als "vollstreckbare Urkunde" bezeichnet.
Privatpersonen und Unternehmen, die auf Nummer sicher gehen
möchten, können beim Notar Schuldscheine, Kaufverträge oder andere
Urkunden als vollstreckbaren Notariatsakt errichten lassen.
Der unbedingte Vorteil: der vollstreckbare Notariatsakt ermöglicht
im Falle einer Nichteinhaltung der Vereinbarung eine sofortige
Rechtsdurchsetzung.
Dr. Georg Weißmann, Präsident der Österreichischen
Notariatskammer: "Konkret heißt das, dass der vollstreckbare
Notariatsakt einen teuren und langwierigen Prozess sowie das
gerichtliche Urteil ersetzt und eine sofortige Exekution möglich
macht. Durch die Streitvermeidung vor Gericht erspart er nicht nur
dem Klienten, sondern auch dem Staat beachtliche Kosten".
Für Weißmann kann der vollstreckbare Notariatsakt viel, ist aber
nur wenig bekannt und wird daher verhältnismäßig wenig eingesetzt.
Weißmann: "Gerade in einer Zeit, in der die lange Dauer von Prozessen
ständig beklagt wird, ist dieses Rechtsinstrumentarium attraktiver
denn je. Noch dazu ist seine Vollstreckung auch EU-weit möglich."
Übrigens: Der vollstreckbare Notariatsakt kostet nicht mehr als
jede andere notarielle Urkunde. Alle 435 Notariate in Österreich
erteilen zum Thema "vollstreckbarer Notariatsakt" eine erste
kostenlose Rechtsauskunft.
Rückfragenhinweis: Medienreferent
Dr. Georg Zakrajsek
Tel. 01 / 523 31 88
Communications
Sabine Pöhacker,
Tel. 01 / 315 14 11-0
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