- 06.04.2000, 09:24:36
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Korosec: "Eigentlich eine Selbstverständlichkeit!"=
Wien (OTS) - Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen
sollten nicht ohne Anrede ergehen. Was im Geschäftsleben eine
Selbstverständlichkeit ist, davon muss Volksanwältin Ingrid
Korosec die Finanzverwaltung offensichtlich erst überzeugen.****
Bemühen
"Neuerdings bemüht sich die Verwaltung in begrüßenswerter Weise
offensichtlich und höchst intensiv um Akzeptanz durch die
Abgabenpflichtigen und darum, durch materielle Verbesserungen der
Infrastruktur in den Ämtern und durch Motivation der Mitarbeiter
Bürgernähe zu leben." Diese Feststellung las man erst unlängst in
einer der renommiertesten Fachzeitschriften zum Steuerrecht.
Tatsächlich hat sich in den letzten Jahren in der Finanzverwaltung
viel getan. Mit "www.help.gv.at" versucht man dem Bürger mit Hilfe
moderner Technologien Behördenwege abzunehmen, den Zugang zum
Recht zu erleichtern und Zusammenhänge aufzuzeigen. Bürgernähe
wird auch in dem vergangenen Sommer vom Finanzministerium
herausgegebenen "Beamtenknigge", ein Verhaltenskodex für
Angehörige der Finanz- und Zollverwaltung, groß geschrieben.
... nicht überall
"Bei so viel Engagement ist es eigentlich unverständlich, dass
das Finanzministerium bei dieser Kleinigkeit nicht sofort
einlenkt", meint Volksanwältin Korosec. Es geht um eine Lappalie.
Scheinbar! Denn von manchen Bürgern wird dies als - vermeidbarer -
Akt der Unhöflichkeit empfunden: Schreiben des Bundesministeriums
für Finanzen enthalten zwar regelmäßig einen Betreff. Sie leiten
aber im Übrigen ohne Anrede ein.
Der Bitte um entsprechende Bereinigung kam das Bundesministerium
für Finanzen bis dato nicht nach. "Bei der Beantwortung von
Beschwerdebriefen durch das Bundesministerium für Finanzen stellt
die Notenform die übliche Art der Erledigung dar. Diese
Vorgangsweise wird gewählt, da sich die Beschwerdeführer in der
Regel an das Bundesministerium für Finanzen wenden, ohne eine
bestimmte Person anzusprechen."
Korosec: "Bürgerfreundlichkeit beginnt bei den Formen !"
"Das ist doch keine Begründung", zeigt sich Volksanwältin
Korosec enttäuscht. "Nur weil der Bürger den zuständigen Beamten
nicht kennt und ihn daher namentlich nicht anspricht, braucht man
doch nicht von einer Anrede abzusehen." Korosec hält daher an
ihrer Anregung fest: "Die Einleitung eines Schreibens mit: 'Sehr
geehrte Frau, sehr geehrter Herr', unter Hinzufügung des
Familiennamens oder eines akademischen Grades oder Berufstitels
ist nicht nur üblich, sondern entspricht einem aus Sicht des
Bürgers erwartbaren Mindestmaß an Höflichkeit. Auch das
Bundesministerium für Finanzen sollte dies akzeptieren."
Rückfragehinweis: Volksanwaltschaft
Volksanwältin Ingrid Korosec
Singerstraße 17
1015 Wien
Tel.: (01) 515 05/131
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