• 04.04.2000, 09:31:46
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  • OTS0078

Wiener Notifizierungsgesetz wird geändert=

Wien, (OTS) Eher etwas für SpezialistInnen ist das "Gesetz,
mit dem das Gesetz über internationale Informationsverfahren und
Notifizierungen auf dem Gebiet technischer Vorschriften (Wiener
Notifizierungsgesetz - WNotifG) geändert wird". Der Hintergrund:
Nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wurde eine
EU-Richtlinie über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der
Normen und technischen Vorschriften im Wiener Landesrechtsbereich
durch das Wiener Notifizierungsgesetz umgesetzt. Diese EU-
Richtlinie wurde inzwischen im Wesentlichen unverändert, aber aus
Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit neu verlautbart. Und
der Anwendungsbereich dieser Richtlinie wurde mit einer weiteren
Richtlinie auf Entwürfe von Regelungen für Dienste der
Informationsgesellschaft ausgedehnt. Das soll jetzt auch für den
Bereich der Wiener Landesverwaltung umgesetzt werden.****

Notifizierungen sind Mitteilungen bzw., wie es im Gesetz
steht: "Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, die technische
Vorschriften zum Gegenstand haben, sind dem Bund zwecks
Übermittlung an die Europäische Kommission mitzuteilen
(Notifizierung). Sofern eine vollständige Übertragung einer
internationalen oder europäischen Norm erfolgen soll, reicht die
Mitteilung aus, um welche Norm es sich handelt. Bestehen nach
anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen weitere
Notifizierungspflichten, so ist auch diesen nachzukommen."

Die Änderung des Wiener Notifizierungsgesetzes, für das die
MA 64 (e-mail:post@m64.magwien.gv.at) rechtlich zuständig ist,
liegt bis 26. April in den Magistratischen Bezirksämtern zur
Einsicht auf. Zum Gesetzesentwurf kann Montag bis Freitag von 8
Uhr bis 15.30 Uhr, an Donnerstagen bis 17.30 Uhr, oder mittels E-
Mail schriftlich Stellung genommen werden. Während der
Auflagefrist ist der Gesetzesentwurf auch im Internet, in
wien.online www.wien.at/ zu finden. (Schluss) hrs

Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz:

www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Helga Ruzicka-Stanzel
Tel.: 4000/81 856
e-mail: ruz@m53.magwien.gv.at

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VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

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