• 23.03.2000, 14:46:09
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  • OTS0260

Marin: Ja, "ein handfester Skandal" !

Wien (OTS) - Im Gegensatz zu den von FORMAT 12/00, S. 39 unter dem
Titel "Privilegierter Beamtenschreck" - unter Berufung auf anonyme
"Rechercheure der Regierungs-parteien" und "Politdedektive" - und
über das Originaltext-Service der APA verbreiteten und von einer
Vielzahl von Tageszeitungen unter Berufung darauf wiedergegebenen,
wahrheitswidrigen und rufschädigenden Behauptungen, hält Prof. Marin
folgende nachweisliche und überprüfbare Tatsachen als
Gegendarstellung fest:

1. Einen "Dienstvertrag", aus dem hervorgeht, "daß Marin eine Gage
aus dem Budget des Sozialministeriums erhält" GIBT ES NICHT.

Prof. Marin erhält nicht nur KEINE "fürstliche Gage vom
Sozialministerium", sondern gar nichts.

2. "Marin steht NICHT auf der Gehaltsliste des Sozialministeriums"
bzw. NICHT "im Sold des Sozialministeriums" - weder heute, noch
jemals in der Vergangenheit.

3. "Die SP-Minister entlohnten Marin für die Leitung des
Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung"
NICHT !

4. "Der Chef dieses Instituts...stand höchstselbst NIE auf der
Gehaltsliste eines SP-Ministeriums" - oder irgendeines anderen
Ministeriums. Prof. Marin steht seit 1988 einzig und allein auf der
Gehaltsliste des Europäischen Zentrums als seines Dienstgebers.
Beamte des Sozialministeriums verhandelten als Bevollmächtigte
("agents") im Auftrag des "principal", des internationalen Board of
Directors für den Dienstgeber Europäisches Zentrum nur
"Klarstellungen und Details...in Übereinstimmung mit österreichischem
Arbeitsrecht" aus und zwei beamtete Kuratoren unterzeichneten diese
erst später vom Kuratorium und von UNO-Generalsekretär Boutros
Boutros-Ghali autorisierte Vertragsvereinbarung. Die Bestellung Prof.
Marins als Executive Director erfolgte übrigens am 18. Dezember 1987
durch Ministerratsbeschluß.

5. Tatsächlich ist die lt. FORMAT nach ÖVP-Sozialsprecher
Feuerstein "logische und korrekte Vorgangsweise (wäre gewesen), wenn
Marin als Direktor des Europäischen Zentrums von diesem auch bezahlt
worden wäre" genau so logisch und korrekt erfolgt: Marin wurde "als
Direktor des Europäischen Zentrums von diesem auch bezahlt" und
angestellt, wie aus dem Dienstvertrag sowie dem Zahlungsverkehr auch
zweifelsfrei hervorgeht.

6. Marin hat KEINERLEI "Beamtenprivilegien", weder Biennalsprünge
oder sonstige Anciennitäten, noch eine zukünftige Beamtenpension.

7. Marin erhält - wie gesetzlich als Mindestleistung vorgesehen
und wie ausnahms-los alle erwerbstätigen Österreicher (mit Ausnahme
jener, die 15, 16 oder mehr Monats-gehälter oder zusätztliche Prämien
erhalten) - mit einem regulären Dienstverhältnis übliche 14
Monatsgehälter. (Das Weihnachts- und Urlaubsgehalt wird wie bei allen
Dienstnehmern des Europäischen Zentrums nicht in zwei ganzen, sondern
in vier halben Gehältern ausgezahlt.)

8. FORMAT behauptet ferner wahrheitswidrig: "Damit der Herr
Professor nicht darben muß, hat er - sicher ist sicher - auch noch
die (jährliche) Erhöhung seines Salärs nach der entsprechenden
Erhöhung der Beamtengehälter vertraglich festschreiben lassen."

Wahr ist vielmehr das Gegenteil: Marin hat sich gegen die erfolgte
Herausnahme der Valorisierung aus dem Kollektivvertrag der
Handelsangestellten, dem er von 1988 bis 1995 unterlag, mit guten
Gründen verwahrt, diese ist ihm jedoch von den BMAS-Verhandlern des
Dienstgebers EZ aufgenötigt worden.

9. Die angeblich "privilegierte" Valorisierung seines Gehalts nach
den öffentlichen Bediensteten sieht in der Realität so aus: netto
betrug das Gehalt im Jänner 1995: 65.429,6o öS, im Jänner 2000
genau 65.321 öS, Prof. Marin hatte also in den letzten 5 Jahren 6,5%
Realeinkommensverlust.( Von Jänner 1995 bis Jänner 2000 war die
Gesamtgehaltsanpassung brutto 1,91% in 5 Jahren). Dagegen wäre der
Bezug in dem halben Jahrzehnt nach dem KV-Schema brutto um 13,73% und
nach dem bis 1995 gültigen Dienstvertrag um 18,76% gestiegen. Marin
hat durch diese Regelung gegenüber dem normalen KV oder dem von
FORMAT behaupteten Beamten-Biennal-schema sehr viel Einkommen
eingebüßt, zuletzt jährlich 190.778 Schilling Schlechterstellung im
Gegensatz zu den von FORMAT behaupteten "Beamtenprivilegien" eines
Biennalsprungs.

10. Denn im Gegensatz zu der falschen FORMAT-Behauptung, Marin
"nascht privat am Privilegienkuchen der Staatsdiener genüßlich mit",
indem ihm "Biennalsprünge" und "unfinanzierbare" Beamtenpensionen
unterstellt werden, hat Marin keinerlei Biennalsprünge, keinerlei
jährliche oder andere Vorrückungen, sondern ein festes, sich nicht
erhöhendes Punktgehalt, keine Beamtenpension, sondern eine ganz
normale ASVG-Pensionsregelung - ohne irgendwelche kleinsten Zusätze,
d.h. auch keine Firmenpension und keinerlei Abfertigungs-ansprüche
über die gesetzliche Mindestregelung hinaus.

11. Marin hat mit dem Sozialministerium auch keine "großzügige
Urlaubsregelung" vereinbart, sondern ist seit 1988 wortwörtlich und
unverändert in den seit 1974 existierenden Vertrag seiner Vorgängerin
und Gründungsdirektorin, Prof. Helga Nowotny, derzeit ETH Zürich,
eingetreten.

12. Herrn Prof. Marin "unter dem Arbeitstitel "Die gekaufte
Republik" zu unterstellen, durch ihn habe "die SPÖ jahrzentelang die
öffentliche Meinung im Land manipuliert" ist in Kenntnis seiner
zahlreichen Bücher und sonstigen Veröffentlichungen in einem
Vierteljahrhundert und seiner geradezu störrisch unberirrbaren,
unbequemen Unabhängigkeit allen politischen Kräften gegenüber, zwar
grob beleidigend, aber eher lachhaft. Gerade aus Kreisen der GÖD und
SP-Gewerkschaften sind zuletzt im Jahre 1996 Resolutionen gegen Prof.
Marin verabschiedet worden. Daher ist der Angriff auf seine
wissenschaftliche Integrität und Unabhängigkeit unfaßbar und
erschreckend maßlos.

Das Europäische Zentrum und Herr Prof. Marin stehen grundsätzlich
verschiedensten Auftraggebern und Regierungen in der gesamten
UN-Europäischen Region zur Verfügung und beraten sie unabhängig und
solide. Dabei ist die Vielfalt der Auftraggeber und der
Inanspruchnahme von Expertise wohl der überzeugendste Beleg der von
FORMAT ehrabschneidend in Frage gestellten Unabhängigkeit.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

1. Das Europäische Zentrum ist das inzwischen einzige verbliebene
der ehemals drei in Wien ansässigen sozialwissenschaftlichen
Forschungszentren in Verbindung mit den Vereinten Nationen. Es hat
nicht, wie FORMAT behauptet, "ein Naheverhältnis zu den Vereinten
Nationen", sondern ist mit den UN "affiliated", in vielfacher Weise
eng integriert. Als intergouvernamentale Organisation mit Sitz in
Wien ist es in Österreich als privater gemeinnütziger Verein
konstituiert, das seit über einem Vierteljahrhundert in Österreich
nach österreichischem Vertrags- und Arbeitsrecht arbeitet. Es wurde
1974 gegründet und basiert auf einem "Übereinkommen zwischen der
österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen". Die in
den Jahren 1978 und 1981 - von den späteren Bundespräsidenten
Waldheim und Klestil - unterzeichneten Abkommen haben den Status des
Europäischen Zentrums als autonome intergouvernamentale Organisation
"affiliated to the United Nations" bestätigt (BGBl. 1982, 14. Stück,
S. 353 - 360) Da die große Mehrheit der Kuratoren (Members of the
Board of Directors) nicht aus Österreich als dem Gastland kommen,
wurde der einzige Arbeitsvertrag, der nicht vom Executive Director
als Arbeitgeber selbst abgeschlossen werden kann - nämlich sein
eigener mit sich selbst - vom "Principal" European Centre, Board of
Directors, an den kompetentesten "Agent" oder
Handlungsbevollmächtigten, nämlich die Arbeitsrechtssektion des
Sozialministeriums als eines der Hauptsponsoren abgetreten und von
dieser ausgearbeitet und verhandelt, von den Kuratoren des
Bundesministeriums im Europäischen Zentrum "im Auftrag des Ministers
und als dessen Vertreter im Kuratorium des Europäischen Zentrums"
unterzeichnet. Dieser vom BMAS für das Europäische Zentrum als
Dienstgeber ausgehandelte Dienstvertrag wurde in der Closed Session
des internationalen Board of Directors vom 31. Mai 1995, Agenda 8,
Documents 7 and 8, einstimmig angenommen und erlangte damit
Rechtskraft ("approved the new contract of the Executive Director as
signed"). Ein Dienstverhältnis besteht demnach nur zwischen dem
Europäischen Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung,
dessen Chairman der UNOV-Generaldirektor, derzeit Prof. Pino
Arlacchi, ist und dessen internationale Kuratoren jeweils vom
UN-Generalsekretär, derzeit Mr. Kofi Annan ernannt werden, als
Dienstgeber und Prof. Marin als Dienstnehmer.

2. Prof. Marin erhielt nach seiner Rückkehr von der EU-Universität
in Florenz im Jahre 1988 im Gegensatz zu seiner Amtsvorgängerin erst
einmal nur einen auf fünf Jahre befristeten Dienstvertrag, der nach
Bewährung vom internationalen Board am 10. April 1992 ab Jänner 1993
um weitere zwei Jahre bis Jänner 1995 verlängert wurde ("to recommend
the extension of the contract of the Centre's Executive Director by
another two years"). Am 5. Juli 1994 beschloß das Kuratorium
einstimmig eine Vertragsver-längerung von Prof. Marin: "The Board in
principle agreed about the contract extension of the Executive
Director. Clarifications and details of his proposed contract will
have to be provided by the Federal Ministry of Labour and Social
Affairs, in accordance with Austrian Labour Law." Am 29. August 1994
teilte der UNOV Deputy Director General, spätere UNO-Botschafter
Österreichs und derzeitige Director for Resources der OSCE, Dr.
Mayrhofer-Grünbühel, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
schriftlich mit, "daß der Generalsekretär der Vereinten Nationen der
Vertragsverlängerung von Prof. Dr. Bernd Marin als Exekutivdirektor
des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung
gemäß Artikel X, Absatz 2 der Statuten, seine Zustimmung erteilt
hat." Das Sozialministerium hatte vom Board nur den Auftrag erhalten
und ausgeführt, "Klarstellungen und Details ....in Übereinstimmung
mit österreichischem Arbeitsrecht...zu liefern", was auch geschah und
zur Vertragsänderung mit Februar 1995 führte.

3. An der Bestellung Prof. Marins, seinen Vertragsverlängerungen
und Entscheidungen über die Vertragsinhalte nahmen neben Vertretern
der Vereinten Nationen Kuratoriumsmitglieder aus Österreich, Belgien,
Finnland, Frankreich, Israel, Kanada, den Niederlanden, Polen,
Rußland, der Slovakei, Slowenien, der Schweiz und Ungarn teil,
darunter mehrere ehemalige Sozialministerinnen und ein aktiver
Vizesozialminister; derzeit sind auch Italien, Norwegen, Schweden und
die USA im Board of Directors aktiv. Der National Liaison
(NLO)-Assembly repräsentierte zuletzt bei der
25-Jahr-Jubiläumsveranstaltung im Dezember 1999 immerhin 23 der 31
derzeit im Zentrum vertretenen Länder. Von österreichischer Seite
waren neben den genannten Vertretern des Sozialministeriums u.a. auch
zwei Repräsentanten des damaligen Bundesministeriums für Umwelt,
Jugend und Familie unter ÖVP-Ministerin Rauch-Kallat tätig, Vertreter
des damaligen Vizekanzlers und Bundesministers für Wissenschaft und
Forschung, Dr. Erhard Busek, war der derzeitige Leiter der
Politischen Akademie der ÖVP, Herr Univ.-Doz. Dr. Burkert-Dottolo.
Die ursprüngliche Bestellung von Prof. Marin durch die
österreichische Bundesregierung im Zusammenwirken mit dem damaligen
Generalsekretär der Vereinten Nationen, Mr. Perez de Cuellar, wurde
übrigens am 18.12 1987 im Ministerrat u.a. von ÖVP-Vizekanzler und
Außenminister Dr. Mock, den ÖVP-Ministern Heinrich Neisser, Robert
Lichal, Robert Graf, Josef Riegler, Hans Tuppy, Marilies Flemming,
sowie den Staatssekretären Johannes Ditz und Günter Stummvoll
vorgenommen. Keines der dutzenden Führungsorgane (governing bodies
Board and NLOs) des Europäischen Zentrums erhob im Laufe der 12
Jahre jemals den geringsten Zweifel am großen Erfolg, der hohen
Professionalität und der Unabhängigkeit der Leitung Prof. Marins.

4. Dienstvertrag und Gehalt von Prof. Marin sind demnach also
ausschließlich Angelegenheit des internationalen Kuratoriums des
Europäischen Zentrums. Einige zusätzliche Fakten:

a) Herr Prof. Marin hat bei seiner Rückkehr nach Österreich und
bei Amtsantritt im Jahre 1988 nicht nur empfindliche
Einkommenseinbußen (von einem damals netto monatlich fünfstelligem
Schillingbetrag) gegenüber seinem vorangegangenen Dienstgeber EU
hingenommen;

b) er hat weiters im Zuge der Neugestaltung und Verlängerung
seines Vertrages seit Jänner 1995 eine Gehaltseinbuße von inzwischen
19.426 Schilling monatlich brutto gegenüber dem Erstvertrag
hingenommen.

c) Der geltende Vertrag des Executive Directors des EC kommt dem
EC und den öffentlichen Händen, die es unterstützen, um viele
Millionen Schilling Lebenseinkommen kostengünstiger als etwa ein
(häufig zum Vergleich herangezogener) Gehalt eines Sektionschefs oder
eines Universitätsprofessors. Allein der Pensionsanspruch eines
österreichischen Universitätsprofessors oder Sektionschefs ist mehr
als dreimal so hoch wie der von Prof. Marin. Selbstverständlich wäre
Herr Prof. Marin sehr wohl bereit gewesen, zu den Beschäftigungs- und
Gehaltsbedingungen der Vergleichsgruppen, etwa eines Sektionschefs,
zu arbeiten - während es wohl mehr als fraglich ist, ob ein
vergleichbarer Universitätsforscher oder Sektionschef zu den
Vertragsbedingungen von Herrn Prof. Marin zu arbeiten bereit wäre.

d) Herr Prof. Marin kommt also der öffentlichen Hand als
Mitfinanzier des Dienstgebers nicht nur wesentlich billiger als die
Vergleichsgruppen von Beamten, er hat überdies mit seinem Team sein
Gehalt seit seinem Amtsantritt durch Vervielfachung der
internationalen Beiträge und Forschungsgelder für das Europäische
Zentrum auch bereits vielfach verdient bzw. selbst erarbeitet. Die
von ihm und seinem Team allein von 1988 bis 1996 gegenüber seiner
Amtsvorgängerin zusätzlich aufgebrachten Gelder und Personalmittel
machten insgesamt etwa 100 Millionen Schilling aus. Das EZ hat
demnach unter seiner Leitung gegenüber der Zeit seiner
Amtsvorgängerin so erhebliche Zusatzeinnahmen erwirtschaftet, daß
auch sein Gehalt vielfach verdient worden und somit tatsächlich
leistungsbezogen und keineswegs bloß subventionsabhängig ist -
während FORMAT wahrheitswidrig von "satten 1,573 Millionen Schilling
im Jahr aus Steuergeldern" spricht. Immerhin sind innerhalb weniger
Jahre 11 neue beitragszahlende Länder und maßgebliche Mehreinnahmen
aus dem Forschungsmarkt ans Zentrum gebracht worden und das EZ gehört
zu den ganz wenigen Forschungsstätten in Österreich, deren
internationale Reputation zu einem beachtlichen internationalen
Resourcenfluß nach Österreich geführt hat und auf dessen
wissenschaftliche (und auch finanzielle) Erfolge wir stolz sein
dürfen.

Rückfragehinweis: European Centre for Social
Welfare Policy and Research
Prof. Dr. Bernd Marin
Tel.: (01) 319 45 05-14
oder 0664 358 92 76

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

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