- 23.03.2000, 11:19:44
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LIBRO Chef Rettberg: "Preisbindungsgesetz völlig unzureichend"
Wien (OTS) - Die Entscheidung der EU-Kommission gegen die
grenzüberschreitende Buchpreisbindung markierte einen großen
Fortschritt für die Weiter-entwicklung des deutschsprachigen
Buchmarktes. Mit dem nun eingebrachten Initiativantrag für ein
nationales Preisbindungsgesetz wird gegen EU-Willen verstoßen.
Verlierer dieser Regelung sind der klein- und mittelständische
Buchhandel und Autoren. LIBRO wird daher weiter an einer Regelung
arbeiten, die für alle Marktteilnehmer sinnvoll ist und den
Vorstellungen der EU-Kommission entspricht. Bei Beschluss des
Gesetzes in der vorliegenden Form plant LIBRO rechtliche Schritte.
1996 hat LIBRO mit einer Beschwerde das Verfahren gegen die
grenzüberschreitende Buchpreisbindung bei der EU-Kommission ins
Rollen gebracht. Mit der Entscheidung des Wettbewerbskommissars Mario
Monti vom 8. Februar 2000, die grenzüberschreitende Buchpreisbindung
per 30. Juni 2000 ausser Kraft zu setzen, hat LIBRO sein Hauptziel,
die alten verkrusteten Strukturen auf dem deutschsprachigen
Buchmarkt aufzubrechen, erreicht. Schließlich war die Preisbindung
ein Relikt aus dem vorigen Jahrhundert.
"Der Brief von Mario Monti markierte den Einstieg zum Ausstieg aus
der Buchpreisbindung.", meint Andre Rettberg, Vorstandsvorsitzender
der LIBRO AG. "Aus diesem Brief geht auch klar hervor, dass sich die
EU-Kommission eine Preisfreigabe im Internet erwartet. Wir von LIBRO
sind mit unserer e-commerce-Schiene LION.cc damit in einer
hervorragenden Position und werden alle Möglichkeiten in vollem
Umfang ausschöpfen."
Nun wurde am 22. März im Parlament ein Initiativantrag für ein
nationales Preisbindungsgesetz eingebracht. "Mit diesem rasch
gezimmerten Gesetz ist sicherlich kein großer Wurf gelungen", meint
Andre M. Rettberg.
1. Rabattregelung zu wenig weitgehend
Nach dem neuen Gesetz können Händler einen Rabatt im Ausmaß von
bis zu 5% geben. "Das bedeutet genau genommen einen Rückschritt, da
schon heute gewisse Marktteilnehmer Rabatte bis zu 10% gewähren",
meint Rettberg. "In den Erläuterungen zum Gesetzesantrag wird
festgehalten, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen den
Buchhändlern ein möglichst großer Gestaltungsspielraum für
unternehmerische Entscheidungen einzuräumen ist. Bei einer
5%-Rabattregelung kann das wohl nur ironisch gemeint sein."
2. Weitergabe von Einkaufsvorteilen für die Großen
Importeure, die einen von den üblichen Handelsbedingungen
abweichenden niedrigeren Einkaufspreis erzielen, können den
Endverkaufspreis im Verhältnis zu diesem Einkaufsvorteil herabsetzen.
"Für LIBRO ist diese Bestimmung von Vorteil, für den kleineren und
mittleren Buchhändler mit geringeren Einkaufsmengen ergibt sich
jedoch eine deutliche Benachteiligung", meint LIBRO Chef Rettberg.
Die zeitlichen Fristen der Preisbindung (bis 24 Monate nach dem
Erscheinungsdatum und 6 Monate nach Lieferzeit) belasten die kleinen
Händler zudem überproportional mit Lagerkosten. "Im Vorfeld der
WK-Wahl wurde wortreich der Schutz des kleinen und mittelständischen
Buchhandels beschworen, mit der neuen Regelung ist nun das Gegenteil
eingetreten. Das neue Gesetz begünstigt die großen Marktspieler, die
e-commerce betreiben können und Einkaufsvorteile durch Be-stellung
großer Mengen erzielen", so Rettberg.
"Es ist LIBRO unverständlich, dass man mit diesem Gesetz den
Internethandel in Österreich preisbinden will, wo doch Bundeskanzler
Dr. Schüssel beim heute in Lissabon beginnenden EU-Gipfel der
Liberalisierung des Internet und des e-commerce
zustimmen will", meint der LIBRO Chef.
3. Beweislast-Umkehr belastet Mehrzahl der Buchhändler
Insbesondere die Umkehr der Beweislast führt zu Nachteilen: Die
EU-Kommission vertritt den Ansatz, Re-Importe seien erlaubt, solange
sie nicht ausschließlich zur Umgehung der nationalen Regelung
erfolgen. Im österreichischen Gesetzesentwurf ist nun jedoch
vorgesehen, Re-Importe generell zu verbieten, außer der Export und
der anschließende Re-Import wären nicht zur Umgehung des Gesetzes
erfolgt. Die Beweislast liegt damit beim Importeur. "Das würde sich
geradeso gestalten als müsste ich im Supermarkt beweisen, dass ich
kein Ladendieb bin, wenn ich Milch kaufen möchte", so Rettberg.
4. Ausnahmen und Sonderregelungen restriktiver
In der Gesetzes-Vorlage sind Ausnahmen und Sonderregelungen
verglichen mit der Situation im Sammelrevers wesentlich restriktiver
gefasst. "Das neue Gesetz darf auf keinen Fall strenger wirken als
die bisherige vertragliche Regelung", meint dazu Rettberg.
"Leidtragende der neuen Regelung sind aber insbesondere die
Konsumenten und Autoren. Letztere hätten durch ein privatrechtliches
Abkommen auf zusätzliche Unterstützung aus Privatinitiativen hoffen
dürfen."
Der vorliegende Gesetzesentwurf soll nun einer Begutachtung
unterzogen werden, zu der eine Vielzahl von Organisationen eingeladen
wurden. "Dass LIBRO als größter Spieler auf dem österreichischen
Markt und Betreiber des Verfahrens bei der Kommission nun nicht an
der Begutachtung teilnehmen soll, erscheint schon fragwürdig" zeigt
sich Andre M. Rettberg verwundert. "Wir haben immer gesagt und halten
daran fest, dass wir an der Diskussion zur Umgestaltung des
österreichischen Buchmarktes aktiv teilnehmen werden."
"Einer gewissen Ironie entbehrt auch nicht die Tatsache, dass die
Vorlage als Initiativantrag eingebracht werden mußte, da sich der
Verfassungsdienst sowie die Experten des Wirtschaftsministeriums mit
dem Gesetz nicht wohl fühlen. Da davon auszugehen ist, dass das
Gesetz in dieser Form keinen Bestand haben wird, gilt ab dem 30.6.
voraussichtlich gar keine Regelung. Der österreichische Buchmarkt
könnte dann erst recht in Wild-West-Manier fallen - genau die
Situation, die alle verhindern wollten", so Rettberg.
Loi Lang in Österreich nicht anwendbar
Die Befürworter der österreichischen Gesetzesregelung orientieren
sich am "Loi Lang", dem französischen Gesetz zur Regelung des
Buchmarktes. Der Vergleich mit Österreich ist jedoch rechtlich und
faktisch falsch, da in Frankreich mehr als 90% der verkauften Bücher
auch dort produziert werden, in Österreich hingegen 70% der Bücher
aus Deutschland kommen.
Die Anlehnung an das französische Gesetz ist auch aus folgenden
Gründen nicht zielführend:
- Trotz des Loi Lang hat der Europäische Gerichtshof (im
sogenannten Leclerc-Urteil) den preisbindungsfreien Re-Import von
Büchern nach Frankreich für zulässig erklärt, solange er nicht
ausschließlich dem Zweck des Umgehens der Preisbindung dient.
- Der EuGH und die EU-Kommission halten die preisbindungsfreie
Lieferung an Konsumenten bei grenzüberschreitenden
Internet-Bestellungen ausdrücklich für legitim. Das Loi Lang wird mit
Internetlieferungen aus Belgien daher konsequent unterlaufen.
Was jetzt passieren wird:
- LIBRO wird versuchen, seine Ideen im Gesetz-Werdungsprozess
einzubringen und von sich aus Gespräche suchen.
- LIBRO kann mit dieser Gesetzesregelung gut leben. Ein
privatrechtliches Buchhandelsabkommen wäre jedoch wesentlich besser
geeignet, den neuen Herausforderungen des Marktes gerecht zu werden.
- Die EU-Kommission wird den österreichischen Vorschlag wegen der
Beweislastumkehr und den grenzüberschreitenden Elementen
voraussichtlich ablehnen.
- LIBRO wird bei Beschluss des Gesetzes in der derzeitigen Form
die rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten vor dem EuGH und dem
Verfassungs-Gerichtshof (Preisregelung ist Landessache und kann daher
nicht per Bundesgesetz verordnet werden) ausschöpfen.
Rückfragehinweis: Heinz Lederer
Leiter Kommunikation und Strategie,
LIBRO AG
Tel. ++43 1 91717-881
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