• 23.03.2000, 09:10:25
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  • OTS0052

AK: Konsumenten brauchen im Flugverkehr mehr Schutz

Wien (OTS) - Flieg Du statt mir: Die AK-Konsumentenschützer
wollen, dass künftig Flugtickets übertragbar sind. Außerdem soll es
mehr Schadenersatz bei Sachschäden geben, ein Abgeltungssystem bei
Flugstreichungen sowie eine EU-Ombudsstelle für Konsumenten. Die
Verbraucher sollen künftig mehr Schutz im Flugverkehr genießen. Der
Entwurf einer EU-Charta schlägt verschiedene Maßnahmen vor. Diese
Verbesserungen müssen in einer "Air Passenger's Charta" verbindlich
geregelt und rasch umgesetzt werden, verlangen die
AK-Konsumentenschützer. ****

Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein - wieder auf
der Erde angekommen, stoßen die Konsumenten oft an Grenzen, wollen
sie bei Mängeln zu ihrem Recht kommen. So stehen an oberster Stelle
der Beschwerdeliste Flugzeitenänderungen, Flugverspätungen und
Flugabsagen vor allem im Charterverkehr. Keine Seltenheit sind auch
Klagen über den Gepäcksverlust oder das verspätete Einlangen von
Gepäckstücken am Urlaubsort, zu niedrige Ersatzleistungen der
Fluglinien bei solchen Sachschäden, überraschende
Stornogebührforderungen bei Rücktritten vom Flug und die
Nicht-Übertragbarkeit von Flugtickets.

Mehr Schutz
Bislang ist der Konsumentenschutz bei Flugreisen sehr mangelhaft,
kritisieren die AK-Verbraucherschützer: Ein Abfindungssystem bei
überbuchten Flügen und eine höhere Haftung der Luftlinie bei
Personenschäden sind zwar ein Anfang, aber unzureichend.

Künftig soll es für Verbraucher im Flugverkehr mehr Konsumentenschutz
geben. Die EU-Kommission hat jetzt ein Programm für einen
verbesserten Verbraucherschutz ausgesandt. Diese Vorschläge sollen in
einer "Air Passenger's Charta" zusammengefasst werden. Die Initiative
der EU beurteilt die AK äußerst positiv.
Die AK-Konsumentenschützer wollen aber, dass gewisse Bestimmungen in
der "Air Passenger's Charta" verbindlich festgeschrieben werden:

+ Flugtickets müssen auf dritte Personen übertragen werden können.
+ Die Haftungshöchstgrenzen der Luftlinie bei Sachschäden müssen
international angehoben werden.
+ Verweigert die Fluglinie den Transport, oder wird der Flug
gestrichen, muss es ein Abgeltungssystem geben.
+ Eine EU-weite Ombudsstelle für Konsumenten soll geschaffen werden.

Rückfragehinweis: AK Wien

Presse Doris Strecker
Tel.: (01)501 65-2677

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