- 17.03.2000, 08:54:15
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- OTS0038
AK warnt vor dem Geschäft mit der Heilerei - blauäugig für einen "Blauen"
Schweizer Naturheiler genügt ein Foto
Wien (AK) - Die AK-Konsumentenschützer schlagen Alarm: Ein
angeblicher Geistheiler aus der Schweiz hält Wiener Konsumenten am
Schmäh. Ein Foto, eine kurze Beschreibung Ihres - egal welchen -
Problems und freilich das Honorar im Voraus. Dafür schickt der
Schweizer Naturheiler Kuster seine angeblich kraftvollen Gedanken an
die Hilfesuchenden und verspricht die Selbstheilung anzuregen. Die AK
warnt: Wer "illegal" behandelt, begeht nach dem Strafrecht
Kurpfuscherei und dem Ärztegesetz eine Verwaltungsübertretung. Die
Geistheilung ist in Österreich medizinisch nicht anerkannt und die
Ausübung unerlaubt. Die AK hat Kuster angezeigt und auch die
Schweizer Behörden verständigt. ****
Kürzlich sind Broschüren mit dem Titel "Glücklich und Gesund" in den
Wiener Postkästen gelandet. Die Broschüre des Schweizer Naturheilers
Kurt Kuster beinhaltet Erfolgsmeldungen und Dankesschreiben nunmehr
beschwerdefreier ehemaliger Kunden. Ein Foto, eine kurze Beschreibung
des Problems und ein entsprechendes Honorar genügt, damit Kuster
seine scheinbar "guten und kraftvollen Gedanken" an die
Hilfesuchenden schicken kann. Kuster verspricht keine Heilung,
sondern bietet lediglich Hilfe zur Selbstheilung an - angeblich für
alle gängigen Leiden, wie Schlafstörungen, Depressionen,
Suchtprobleme, Übergewicht, Haarausfall, etc.
Mindestens 1.000 Schilling
Aus den Augen, aus dem Sinn - nicht so bei Kuster. Scheinbar kann er
sich auf die Bilder seiner Klienten so intensiv konzentrieren, dass
bei den Betroffenen dessen Selbstheilung optimal angeregt wird - über
tausende Kilometer hinweg und sogar ohne dass der Betroffene davon
wissen muss. Der Konsument muss sich für mindestens einen Monat
verpflichten und im Voraus bezahlen.
Die Behandlung für einen Monat macht im günstigsten Fall 1.000
Schilling aus - also für 20 Minuten Bildanschauen pro Tag. Wie lange
die nötigen Behandlungen dauern, steht nirgendwo, nur je länger umso
besser der Erfolg. Deshalb empfiehlt Kuster das 3-Monatsangebot für
drei Mal täglich denken um 3.800 Schilling.
Gesetzesverstöße
Die AK-Konsumentenschützer schlagen Alarm: Die illegale Behandlung
von körperlichen Krankheiten, Geistes- und Gemütskrankheiten oder
anderen Leiden ist nach dem Strafrecht Kurpfuscherei und nach dem
Ärztegesetz ebenfalls per Geldstrafe untersagt. Schon der Versuch ist
strafbar.
Das Ärztegesetz verbietet auch Medizinern die "Fernbehandlung".
Heilverfahren wie die Geistheilung sind in Österreich nicht anerkannt
eine Ausübung somit nicht erlaubt. Die Werbung des Fernheilers Kuster
ist unseriös, weil sie reklamemäßig und aufdringlich erfolgt, sagen
die AK-Verbraucherschützer.
Die AK-Konsumentenschützer haben alle Verstöße bei der
Staatsanwaltschaft bzw bei der zuständigen Behörde sowohl in
Österreich als auch in der Schweiz angezeigt (Kuster verstößt auch
gegen Schweizer Bestimmungen). Die AK hat die Unterlagen an das
Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit in Bern geschickt, die als
oberste Schweizer Wettbewerbsbehörde bei unlauteren
Wettbewerbsmethoden einschreitet.
Tipps der AK-Konsumentenschützer
+ Lassen Sie die Finger von solchen unseriösen Heilangeboten.
+ Vorsicht bei Vorauszahlungen - "echte Helfer" kassieren nicht im
Voraus.
+ Eine Rückerstattung Ihres bereits bezahltes Betrages ist eher
aussichtslos, da sich Kuster im "Kleingedruckten" seiner Broschüre
abgesichert hat, er hätte keine Heilung versprochen.
+ Haben Sie bereits das angebotene Gratis-Monat in Anspruch genommen,
schreiben Sie Kuster, dass Sie keine weitere Behandlung wollen.
Fordern Sie ihn schriftlich auf, dass er Ihre Daten löscht bzw
untersagen Sie eine Weitergabe.
Rückfragehinweis: AK Wien
Presse Doris Strecker
Tel.: (01)501 65-2677
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