Gesetzesentwurf liegt zur öffentlichen Einsicht auf
Wien, (OTS) Gleichheitswidrig war, so der
Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis, die frühere Befreiung
der Österreichischen Bundesbahnen von der Kommunalsteuer. Diese
Ausnahmeregelung wurde daher von den VerfassungsrichterInnen
aufgehoben. Die Kommunalsteuer, die übrigens 3 Prozent der
Bemessungsgrundlage beträgt, wird auf Arbeitslöhne eingehoben, die
an DienstnehmerInnen einer im Inland gelegenen Betriebsstätte
eines Unternehmen bezahlt werden, und ist vom Unternehmen zu
tragen.
Eine ähnliche Ausnahmebestimmung, diesmal für das Bezahlen
bzw. eben Nicht-Entrichten der Dienstgeberabgabe, findet sich im
Wiener "Gesetz über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe".
Dadurch sind die Österreichischen Bundesbahnen, aber auch die
Österreichische Post- und Telegraphenverwaltung - nun Post- und
Telekom Austria AG - und die Wiener Stadtwerke - Verkehrsbetriebe,
heute die Wiener Linien GmbH und Co KG, derzeit von der
Entrichtung der Dienstgeberabgabe befreit. Entsprechend der
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Kommunalsteuer will
die Stadt Wien nun analoge Regelungen bei der Dienstgeberabgabe
treffen und mit der, nicht verfassungskonformen, Ausnahme von der
Dienstgeberabgabe Schluss machen. Die Österreichischen
Bundesbahnen, die Post- und Telekom und die Wiener Linien werden,
sobald die Gesetzesänderung in Kraft tritt, Dienstgeberabgabe an
die Kommune zu entrichten haben. Dadurch entfällt auch eine
gleichheitswidrige Bevorzugung gegenüber anderen Unternehmungen,
die auch Transportleistungen im allgemeinen Interesse erbringen.
Für die Gemeinde Wien wird es Mehreinnahmen geben, deren Höhe
derzeit allerdings nicht beziffert werden kann. Ein entsprechender
Gesetzesentwurf zur Änderung des Wiener Dienstgeberabgabegesetzes
liegt bis 3. April in den Magistratischen Bezirksämtern Montag bis
Freitag von 8 bis 15.30 Uhr, an Donnerstagen bis 17.30 Uhr, zur
öffentlichen Einsicht auf. Zum Gesetzesentwurf können auch
schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden. Während der Auflage
ist der Gesetzestext samt Erläuterungen auch in wien.online
www.wien.at/ zu finden.
Die Dienstgeberabgabe übrigens, früher unter "U-Bahn-Steuer"
bekannt, wird in Wien für jedes aufrechte Dienstverhältnis
eingehoben, ist von den Unternehmern für alle DienstnehmerInnen
bis 55 Jahre zu bezahlen und beträgt pro DienstnehmerIn und
angefangene Woche zehn Schilling.
Die Gesetzesänderung muss nach der öffentlichen Auflage vom
Wiener Landtag beschlossen werden und dann nach einer weiteren,
gesetzlichen vorgeschriebenen Frist im Landesgesetzblatt für Wien
kundgemacht werden. Erst danach - voraussichtlich an dem der
Kundmachung folgenden Monatsersten - kann das Gesetz in Kraft
treten.
Einzelne Passagen des Gesetzes, die die Umstellung von
Schilling auf Euro betreffen, sollen mit 1. Jänner 2002 in Kraft
treten. (Schluss) hrs
Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz:
www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Helga Ruzicka-Stanzel
Tel.: 4000/81 856
e-mail: ruz@m53.magwien.gv.at
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