Bahn, Post und Wiener Linien müssen Dienstgeberabgabe zahlen
Gesetzesentwurf liegt zur öffentlichen Einsicht auf
Wien, (OTS) Gleichheitswidrig war, so der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis, die frühere Befreiung der Österreichischen Bundesbahnen von der Kommunalsteuer. Diese Ausnahmeregelung wurde daher von den VerfassungsrichterInnen aufgehoben. Die Kommunalsteuer, die übrigens 3 Prozent der Bemessungsgrundlage beträgt, wird auf Arbeitslöhne eingehoben, die an DienstnehmerInnen einer im Inland gelegenen Betriebsstätte
eines Unternehmen bezahlt werden, und ist vom Unternehmen zu
tragen.
Eine ähnliche Ausnahmebestimmung, diesmal für das Bezahlen bzw. eben Nicht-Entrichten der Dienstgeberabgabe, findet sich im Wiener "Gesetz über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe".
Dadurch sind die Österreichischen Bundesbahnen, aber auch die Österreichische Post- und Telegraphenverwaltung - nun Post- und Telekom Austria AG - und die Wiener Stadtwerke - Verkehrsbetriebe, heute die Wiener Linien GmbH und Co KG, derzeit von der
Entrichtung der Dienstgeberabgabe befreit. Entsprechend der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Kommunalsteuer will die Stadt Wien nun analoge Regelungen bei der Dienstgeberabgabe treffen und mit der, nicht verfassungskonformen, Ausnahme von der Dienstgeberabgabe Schluss machen. Die Österreichischen Bundesbahnen, die Post- und Telekom und die Wiener Linien werden, sobald die Gesetzesänderung in Kraft tritt, Dienstgeberabgabe an die Kommune zu entrichten haben. Dadurch entfällt auch eine gleichheitswidrige Bevorzugung gegenüber anderen Unternehmungen, die auch Transportleistungen im allgemeinen Interesse erbringen. Für die Gemeinde Wien wird es Mehreinnahmen geben, deren Höhe derzeit allerdings nicht beziffert werden kann. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung des Wiener Dienstgeberabgabegesetzes liegt bis 3. April in den Magistratischen Bezirksämtern Montag bis Freitag von 8 bis 15.30 Uhr, an Donnerstagen bis 17.30 Uhr, zur öffentlichen Einsicht auf. Zum Gesetzesentwurf können auch schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden. Während der Auflage ist der Gesetzestext samt Erläuterungen auch in wien.online www.wien.at/ zu finden.
Die Dienstgeberabgabe übrigens, früher unter "U-Bahn-Steuer" bekannt, wird in Wien für jedes aufrechte Dienstverhältnis eingehoben, ist von den Unternehmern für alle DienstnehmerInnen
bis 55 Jahre zu bezahlen und beträgt pro DienstnehmerIn und angefangene Woche zehn Schilling.
Die Gesetzesänderung muss nach der öffentlichen Auflage vom Wiener Landtag beschlossen werden und dann nach einer weiteren, gesetzlichen vorgeschriebenen Frist im Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht werden. Erst danach - voraussichtlich an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten - kann das Gesetz in Kraft treten.
Einzelne Passagen des Gesetzes, die die Umstellung von Schilling auf Euro betreffen, sollen mit 1. Jänner 2002 in Kraft treten. (Schluss) hrs
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