- 10.03.2000, 10:18:02
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ARBÖ: Wer für Kröten und Frösche bremst, haftet bei einem Unfall=
Wien (ARBÖ) - Vor allem in Nächten mit leichtem Regen und
Temperatur um die 6 Grad Celsius treten jedes Jahr Kröten und
Frösche den Weg zu den Laichgewässern an. Der größte Feind für
diese Tiere auf ihrer Wanderschaft ist der Straßenverkehr.
Hunderttausende werden jährlich überfahren. Viele Autolenker sind
auch Tierliebhaber. Sie rasen nicht über Kleintiere hinweg,
sondern bremsen. Allerdings das Gesetz zeigt hier kein Pardon: Wer
für ein Kleintier bremst und dadurch einen Verkehrsunfall
verursacht, haftet für einen Teil des Schadens. Im Extremfall,
beispielsweise bei einem Auffahrunfall, kann sogar aufgrund eines
jähen und überraschenden Bremsmanövers auch ein Alleinverschulden
des Vordermannes vorliegen. Die Verkehrssicherheit erfordert zur
Vermeidung von Gefahren anstelle einer plötzlichen Vollbremsung
die Inkaufnahme des Überfahrens von Kleintieren.
ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert: "So grausam es
klingt, aber Ethik spielt bei haftungsrechtlichen Folgen keine
Rolle. Wenn man für Kleintiere bremst und dadurch einen Unfall
verursacht, haftet man für den entstandenen Schaden." Die ARBÖ-
Verkehrsexperten raten daher, auf Straßen mit spezieller
Beschilderung, die Geschwindigkeit zu reduzieren und vorsichtig zu
fahren.
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse
Tel.: (01) 89121-244
e-mail: presse@arboe.at
Internet: http://www.arboe.at
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