• 09.03.2000, 12:28:18
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  • OTS0162

Lebensmittel- und Weinhandel begrüßen EuGH-Entscheidung

"Verbleibender Torso" der Getränkesteuer hat wenig Sinn - Warnung vor "Schildbürgerstreich"

Wien (PWK) - Die Vorsteher der Bundesgremien für den
Lebensmittelhandel und für den Weingroßhandel, Mag. Alois Wichtel und
Dr. Hermann Katzler, begrüßen die Entscheidung des EuGH, die
Getränkesteuer auf alle alkoholischen Getränke mit heutigem Tag zu
"kippen". Die beiden Sprecher bedauern, dass insbesondere Gemeinde-
und Städtebund in der Vergangenheit nicht bereit waren, an einer
zeitgemäßen Reform der Getränkesteuer mitzuwirken. Dies war von der
Wirtschaft seit langem mit Nachdruck gefordert worden.

Das europäische Gericht hat die Steuer nicht nur wegen der fehlenden
Zielsetzung, sondern auch wegen ihrer strukturellen Mängel
aufgehoben. Im EuGH-Urteil wird festgehalten, dass die Getränkesteuer
weder den Besteuerungstechniken der Mehrwertsteuer noch der
Verbrauchsteuerrichtlinie folgt.

Der Handel geht davon aus, dass der Weiterbestand des "verbleibenden
Torsos" der Getränkesteuer wenig sinnvoll sei. Man müsse kritisch
hinterfragen, ob das reduzierte Aufkommen in vernünftiger Relation zu
dem weiterhin hohen administrativen Aufwand steht. Ausdrücklich warnt
der Handel in diesem Zusammenhang vor einem "Schildbürgerstreich".

Kritisch äußert man sich auch in Hinblick auf die in Vorgriff auf die
EuGH-Entscheidung auf Landesebene unternommenen "Reparaturversuche".
Diese Versuche dürften sich als nicht tauglich erweisen. (hp)

Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich

BGr Lebensmittelhandel
Dr. Hannes Mraz
Tel.: (01) 50105-3000

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