- 29.02.2000, 14:41:30
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- OTS0228
Verhetzung gegen Lesben und Schwule in Oesterreich erlaubt.
Im neu aufgerollten Dieman-Prozess wurden die Klägerinnen abgewiesen.
Wien (OTS) - Die Geschichte ist seit zwei Jahren bekannt.
Anlaesslich des jaehrlichen Kongresses des OELSF (Oesterr. Lesben-
und Schwulenforum) 1997 in St. Poelten hatte auch Kurt Dieman
gemeint, seine Meinung im rechtskatholischen Blaettchen "DER 13."
abgeben zu muessen. Aeusserungen wie "Homosexuelle kriechen jetzt
wieder wie Ratten aus ihren Loechern" und "sie sollten
geschlechtsspezifisch mit Peitsche und Ochsenziemer gezuechtigt
werden" sowie "wer Nazi-Methoden anwendet, sollte mit ebensolchen
behandelt werden" (Dieman erinnerte der Spaziergang von ca 20 Lesben
und Schwulen auf den St. Poeltener Domplatz an die Aufmaersche der
Hitlerjugend!!) hatten 49 teils prominente Lesben und Schwule
bewogen, gegen diese unglaubliche Verhetzung, sowie Beleidigung und
Verunglimpfung zu klagen.
Schon am LG-Linz wurden die KlaegerInnen 1998 abgewiesen, da
erstens der Tatbestand der Verhetzung und Oesterreich nur den
Kriterien der Volkszugehoerigkeit, der religionszugehoerigkeit und
der "Rasse" folgt, aber nicht der geschlechtliche Orientierung.
Außerdem sei die Gruppe der Lesben und Schwulen so gross, dass auf
sie der Tatbestand der Kollektivbeleidigung nicht zutreffen koenne.
Dagegen hatten die KlaegerInnen natuerlich Berufung eingelegt und
schließlich wurde der Prozess in die erste Strafinstanz
zurueckverwiesen und nach Wien verlegt.
Und nun ist es also offiziell: Gegen Vehetzung duerfen und koennen
sich Lesben und Schwule nicht wehren, weil sie im Grundrecht, das sie
schuetzen sollte, nicht vorkommen.
Und die Kollektivbeleidigung wurde heute am LG-Wien von Richter
Bruno Weiss zurueckgewiesen. Denn - wieder - die Lesben und Schwulen
seien eine so grosse Gruppe, dass sie mit Auesserungen wie oben ja
gar nicht naeher gemeint sein koennen und sie auch keine "Aktive
Klagslegitimierung" haetten.
Die muendliche Uteilsbegruendung des Richters war teilweise
skurril und wieder ein Schlag in das Gesicht der KlaegerInnen: Am
schlimmsten: Diemanns Assoziation der lesbisch/schwulen Versammlung
vor dem St. Peoltener Domplatz mit den Aufmaerschen der Hitlerjugend
sei verstaendlich, auch damals seien junge Leute am Sonntag vor die
Kirchen gezogen und haetten die KirchgaengerInnen gestoert.
Eine diskriminierte und gefaehrdete Minderheit mit der HJ zu
vergleichen ist in diesem gesamten Skandalprozeß wohl leider noch der
kleinere Skandal.
Es darf also hierzulande hochoffiziell gesagt werden und ist freie
Meinungsaeusserung: Lesben und Schwule sind Ratten, sie sollen
gezuechtigt und mit Nazi-Methoden behandelt werden.
Dagegen war schon zu Zeiten der großen Koalition keine Hilfe zu
finden und nun in einer schwarz-blauen Regierung miteinem
Justizminister, der sich eher um seine Vergangeheit mit ehemals Miss
Vienna Sorgen macht, sind keine Aenderungen im Grundrecht
(Verhetzungsparagraph) und im Antidiskriminierungsbereich zu
erwarten.
Gute Nacht Oesterreich - aber das sagen wir ja schon seit Wochen.
Rueckfragehinweis: OELSF,
stellvertr. Vorsitzende Diana Voigt,
Tel.: (01) 533 31 91
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