• 28.02.2000, 10:09:46
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  • OTS0071

Städtische Bedienstete: Gesetzliche Angleichung an Bundesbestimmungen=

Flexiblere Gestaltung des Eltern-Karenzurlaubs - zeitgemäße Regelung der Zeit für Postensuche - Grundlage für Dienstrechtssenat-GO

Wien, (OTS) Eine Angleichung an die bundesgesetzlichen
Regelungen beim Mutterschutzgesetz, beim Eltern-Karenzurlaub und
beim Karenzgeld soll das geplante Gesetz bringen, mit dem die
Dienstordnung 1994 (9. Novelle zur Dienstordnung 1994), die
Besoldungsordnung 1994 (14. Novelle zur Besoldungsordnung 1994),
die Pensionsordnung 1995 (9. Novelle zur Pensionsordnung 1995) und
die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (9. Novelle zur
Vertragsbedienstetenordnung 1995) geändert werden. Das Gesetz, das
sich auf die städtischen Bediensteten bezieht, liegt noch bis 10.
März in den Magistratischen Bezirksämtern Montag bis Freitag von
8.00 bis 15.30 Uhr, an Donnerstagen bis 17.30 Uhr, zur
öffentlichen Einsicht auf. Zum Gesetzesentwurf können auch
schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden. Während der Auflage
ist der Gesetzestext samt Erläuterungen auch in wien.online
www.wien.at/ zu finden.****

Folgende Neuregelungen sollen u.a. gesetzlich fixiert werden:

Schaffung der Möglichkeit, Eltern-Karenzurlaub in zwei Teilen
in Anspruch zu nehmen, und weitere Möglichkeiten der flexiblen
Einteilung

Bei der Kündigung eines Vertragsbediensteten: zeitgemäßere
Regelung für die Zeit der Postensuche (wöchentlich acht Stunden),

Schaffung der Möglichkeit für die Gemeinde als Dienstgeberin,
in begründeten Einzelfällen gekündigte MitarbeiterInnen von ihrer
Pflicht zur Dienstleistung während der Kündigungsfrist zu
befreien, wenn dies (etwa wegen eines negativen Einflusses auf das
Betriebsklima) im Interesse der Gemeinde liegt,

EU-entsprechende Aufhebung von Bestimmungen im Bereich der
Vordienstzeitenanrechnung,

Festlegungen des Wirksamkeitszeitpunkts einer von einem/einer
BeamtIn beantragten Versetzung in den Ruhestand aus Anlass der
Vollendung des 60. Lebensjahrs,

Festlegung des Zeitpunkts, zu dem das Dienstverhältnis
eines/einer Beamten/in endet, der/die in ein Dienstverhältnis bei
den Europäischen Gemeinschaften tritt,

Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine
Geschäftsordnung des Dienstrechtssenats. (Schluss) hrs

Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz:

www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Helga Ruzicka-Stanzel
Tel.: 4000/81 856
e-mail: [email protected]

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

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