- 15.02.2000, 11:32:29
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ARBÖ: Nicht mit Arm- oder Beingips hinter das Steuer
Wien (ARBÖ) - Viele Urlauber sind aus den Skiferien mit einem
Arm- oder Beingips zurückgekehrt. Ob sie damit ein Fahrzeug lenken
dürfen, darüber informieren die ARBÖ-Verkehrsjuristen.
Die Frage, ob man mit einem Arm- oder Beingips ein Fahrzeug
lenken darf, hängt vom Einzelfall ab. ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag.
Renate Göppert: "Der Lenker darf sein Fahrzeug nur dann in Betrieb
nehmen, wenn er trotz körperlicher Beeinträchtigung in der Lage
ist, sowohl gefahrenfrei zu fahren, als auch die
Rechtsvorschriften zu befolgen." Diese Selbstbeurteilung muss von
jedem Lenker selbst und natürlich vor Fahrtantritt erfolgen.
Wichtig ist dabei, wie stark die Beweglichkeit durch Art und
Umfang des Gipsverbandes eingeschränkt ist.
"Ist man von seiner eigenen Fahrtüchtigkeit nicht zu 100
Prozent überzeugt, sollte," - so die ARBÖ-Verkehrsjuristin, "auf
das Lenken eines Fahrzeuges verzichtet werden." Denn: Bei einem
Verkehrsunfall kann dem Lenker ein Mitverschulden angelastet
werden, auch strafrechtliche Folgen bei einem Unfall mit
Verletzten sind nicht auszuschließen. Wer eine Kaskoversicherung
abgeschlossen hat, muss damit rechnen, dass sich diese unter
Berufung auf grobe Fahrlässigkeit weigert eine Leistung zu
erbringen.
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse
Tel.: (01) 89121-244
e-mail: [email protected]
Internet: http://www.arboe.at
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