• 11.02.2000, 11:57:12
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  • OTS0142

NÖ VOLKSHILFE: Pflegebedürftigen Telefon - Notruf ermöglichen

Präsident Mittersteger: Befreiung von der Grundgebühr weiterhin unerlässlich

St. Pölten, (SPI) - "Eine Zumutung für Hilfsbedürftige sind die Pläne
der TELEKOM AG, die Befreiung von der Telefon - Grundgebühr in Frage
zu stellen. Das träfe vor allem auch PatientInnen der NÖ VOLKSHILFE",
erklärte deren Präsident Hofrat Kurt Mittersteger. Mittersteger:
"Dass die TELEKOM aus budgetären Gründen ausgerechnet jetzt derartige
Überlegungen anstellt, ist bezeichnend, fügt er hinzu. Offensichtlich
läßt sie sich vom Sozialabbau inspirieren, der mit der neuen
Regierung um sich gegriffen hat."****

Sozialhilfeempfänger und Personen mit einer Mindestpension waren
bisher von der Grundgebühr beim Telefonieren befreit. Muss die
Grundgebühr in Zukunft entrichtet werden, wären Pflegebedürftige
unter Umständen nicht mehr in der Lage, in einer Notsituation Hilfe
zu beanspruchen und den Kontakt mit den sozialmedizinischen Diensten
aufrechtzuerhalten, deren Kapazität sich allein im Bereich der NÖ
VOLKSHILFE in rund 65 000 monatlichen Einsatzstunden äußert. "Die
Absicht der TELEKOM AG, die Grundgebühr künftig auch Hilfsbedürftigen
in Rechnung zu stellen gehört mit zu den Erschwernissen, die älteren,
kranken und chronisch-kranken Menschen durch die jetzt gebildete
Koalition ins Haus steht", so Mittersteger.
(Schluss)

Rückfragehinweis: Volkshilfe Niederösterreich

Erwin Berger
Tel: 01/402402159
0676 3799373

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