- 11.02.2000, 11:14:52
- /
- OTS0124
Beldomo-Prozess: Ab 4. April wird verhandelt=
Im August 1996 wurden die Vorstände der Immobilien-Firma Beldomo AG
verhaftet. Der Verdacht lautete auf schweren gewerbsmäßigen Betrug.
Nun steht endlich der Prozess-Termin fest: Ab 4. April wird im großen
Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Wien verhandelt. Die AKNÖ
vertritt die Mehrheit der Privatbeteiligten im Strafprozess.
2.300 Anleger haben Aktien der Immobilienfirma Beldomo AG gezeichnet.
Im Sommer 1996 tauchte erstmals der Verdacht auf, dass die Gelder der
Anleger nicht zweckentsprechend verwendet worden waren. Fast 3 Jahre
sollte es dauern, bis die Geldflüsse in einem Gutachten nachgewiesen
werden konnten. Das Ergebnis dieser Prüfung schockte vor allem die
Kleinanleger: Lediglich ein Drittel der Anlegergelder war dem
eigentlichen Verwendungszweck - dem Ankauf und der Revitalisierung
von Immobilien - zugeführt worden. Aufgrund dieses Gutachtens erhob
die Staatsanwaltschaft Wien im Oktober des Vorjahres Anklage gegen
die ehemaligen Beldomo-Vorstände (Romée d´Harambure, Dr. Alfred
Hintermüller und Peter Wachsenegger) und den Wirtschaftsprüfer DKfm.
Walter Türke. Die erste Verhandlung im Strafprozess wurde nun für den
4. April anberaumt. Die Konsumentenschützer der AKNÖ, die sich mit
dem Fall seit nunmehr dreieinhalb Jahren intensiv beschäftigen, haben
die Vertretung von hunderten Privatbeteiligten vor Gericht
übernommen. Anleger, die die AKNÖ-Experten ebenfalls mit der
Vertretung vor Gericht betrauen wollen, können sich noch bis 6. März
in der AKNÖ melden.
Rückfragehinweis: AKNÖKonsumentenberatung, 0802/3232-1616.
*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKN/AKN






