• 07.02.2000, 10:23:26
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  • OTS0067

11 Todesopfer im Straßenverkehr während der verganenen Woche, davon 3 zum Wochenende

Wien (OTS) - Das Bundesministerium für Inneres gibt für die
5. Woche d. J., vom 31. Jänner 2000 bis 6. Februar 2000 auf
Grund der Berichte der Bundesgendarmerie und Bundespolizei über das
vorläufige Unfallgeschehen mit tödlichem Ausgang auf dem
österreichischen Bundesgebiet - im Vergleich zu den endgültigen
Ergebnissen des Vorjahres - folgendes bekannt:

5. Woche 31.1.- 6.2.2000 Zahl der tödlichen Unfälle Zahl der
Verkehrstoten Anmerkung
2000 11 11
im Vergleich 1999 13 17
Wochenende 4.2. - 6.2.2000 Zahl der tödlichen Unfälle Zahl der
Verkehrstoten Anmerkung
2000 3 3 Beginn Semesterferien W, NÖ
im Vergleich 1999 8 10 Beginn Semesterferien W, NÖ

Bei den tödlichen Verkehrsunfällen in der vergangenen Woche verloren
8 PKW-Insassen (davon 8 Lenker), 1 LKW-Lenker, 1 Radfahrer und 1
Fußgänger ihr Leben.

Als vermutliche Hauptunfallsursachen dieser tödlichen Verkehrsunfälle
mussten nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit (6), Vorrangverletzung
(1), Überholen (1), Zuckerkrankheit (1) und Fehlverhalten von
Fußgänger (1) festgestellt werden.

Bei einem Verkehrsunfall konnte die Ursache bisher nicht ermittelt
werden.

6 der 11 Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang waren so genannte
"Alleinunfälle".

4 tödlich verletzte Fahrzeuginsassen waren nicht angegurtet.

Verkehrstote nach Bundesländern

Woche davon am Wochenende
Burgenland 1 -
Kärnten 1 -
Niederösterreich 4 1
Oberösterreich - -
Salzburg 2 1
Steiermark 3 1
Tirol - -
Vorarlberg - -
Wien - -
Österreich 11 3

Vom 1. Jänner bis zum 6. Februar dieses Jahres gab es damit auf dem
österreichischen Straßennetz vorläufig 57 Verkehrstote , im
Vergleichszeitraum des Vorjahres verunglückten nach endgültigen
Zahlen 103 Menschen tödlich.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Inneres, Abteilung IV/19,
1010 Wien, Am Hof 4
(Postanschrift: Postfach 100, A-1014 Wien)
Telefon: (+43/1) 53126/4749 - Telefax: 4713
Letzte Änderung: 7. Februar 2000

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

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