- 07.02.2000, 09:54:34
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ARBÖ: Taxilenker sind nicht verpflichtet, den Fahrgast zu "überwachen"
Wien (ARBÖ) - Hand auf’s Herz - Gurten sie sich an, wenn sie
mit einem Taxi unterwegs sind? Rufen sie ein Taxi mit Kindersitz,
wenn sie mit ihrem Kind unterwegs sind? Und vergewissern sie sich,
ob beim Aussteigen die Taxitüre gefahrlos geöffnet werden kann.
Die ARBÖ-Verkehrsjuristen geben einen Überblick über die
Rechtssituation.
Für den Lenker eines Taxis besteht keine Verwendungspflicht für
das Anlegen der Sicherheitsgurte. Ist der Sitzplatz des Taxis mit
einem Sicherheitsgurt ausgerüstet, sind die beförderten Personen
verpflichtet, den Gurt zu verwenden. ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag.
Renate Göppert: "Jeder Fahrgast ist für sich selbst verantwortlich
und abgesehen von einer Organstrafverfügung in Höhe von ATS 100,-
/ EUR 7,27 muss man - und dies ist sicher schwerwiegender - im
Falle eines Unfalles bei der Geltendmachung von
Schmerzengeldansprüchen wegen Missachtung der Gurtenanlegepflicht
mit einem Mitverschulden von 25 Prozent rechnen."
Wer im Taxi mit Kindern eine Fahrt unternimmt, darf sich nicht
wundern, wenn keine geeignete Rückhalteeinrichtung für Kinder zu
finden ist. Im Gegensatz zur Verpflichtung, in Privatautos für
eine geeignete Rückhalteeinrichtung zu sorgen, sind Taxis von
dieser Bestimmung ausgenommen. Wer jedoch speziell darauf Wert
legt, sein Kind sicher zu befördern, muss sich beim
Taxiunternehmen über diesbezügliche Möglichkeiten (Taxi mit
Kindersitz) informieren.
Übrigens: Bevor sie die Taxitüre öffnen, vergewissern sie sich,
ob dies ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer,
Fußgänger oder Autos möglich ist. Sollten sie die Autotüre hastig
und ohne sich zu vergewissern öffnen, so können sie zur
Verantwortung gezogen werden. Der Taxilenker ist nicht
verpflichtet, den Fahrgast zu "überwachen", ob er sich beim Türe
öffnen vorschriftsgemäß verhält, deshalb erfolgt dies auf eigene
Gefahr.
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse
Tel.: (01) 89121-244
e-mail: [email protected]
Internet: http://www.arboe.at
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VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
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