- 25.01.2000, 10:47:54
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- OTS0106
Österr. Werberat verurteilt irreführende Erlagscheinwerbung Korrektur zur OTS0106 vom 20.1.2000
Unseriöse Erlagscheinwerbung nimmt zu
Wien (PWK) - Der Titel der Meldung muss wie folgt richtig lauten:
Österr. Weberat verurteilt irreführende Erlagscheinwerbung
Utl.: Unseriöse Erlagscheinwerbung nimmt zu =
Wien (PWK) - Der Österreichische Werberat warnt vor Firmen, die
sich oft als Verlage bezeichnen und Angebotsformulare für
Eintragungen in Adressen-, Telefon-, oder Branchenverzeichnisse
versenden, die von den Adressaten fälschlicherweise für Rechnungen
gehalten werden können. Insgesamt wird mit solchen Aussendungen der
Eindruck eines bereits bestehenden Auftragsverhältnisses erweckt.
Beim Österreichischen Werberat häufen sich die Beschwerden über diese
Art der irreführenden Erlagscheinwerbung. Jüngster Anlassfall ist
eine Beschwerde über ein Offert der Firma INTERDESIGN Malang &
Woblistin GesBR. für die Eintragung in ein Internet
Branchenverzeichnis, das den Eindruck einer Zahlungsaufforderung
vermittelt. Bei dieser Aussendung wurde weder unmissverständlich noch
graphisch deutlich darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um ein
Vertragsangebot handelt. Der Österreichische Werberat hat auch in
diesem Fall mit der Aufforderung zu einem sofortigen Stopp der
Kampagne reagiert.
In Zukunft sind solche unseriösen Geschäftspraktiken auch per Gesetz
verboten. Im Rahmen der jüngsten Novellierung des Gesetzes gegen den
unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde ein ausdrückliches Verbot der
sogenannten Erlagscheinwerbung in Form eines
Verwaltungsstraftatbestandes verankert (§ 28 a UWG). Das Verbot tritt
mit 30. April 2000 in Kraft. Ein Verstoß gegen diese neue Regelung
wird mit bis zu ÖS 40.000,- geahndet. (MH)
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
Mag. Bärbel Tasch
Geschäftsführerin des Österreichischen Werberates
Tel.: (01) 50105/DW 3722
e-mail: werbung@wk.or.at
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