Wien, (OTS) Die Hochschuljubiläumsstiftung der Stadt Wien,
1965 aus Anlass des 600-jährigen Bestandes der Universität Wien
und des 150-jährigen Bestehens der Technischen Universität
begründet, vergibt alljährlich Förderungsmittel.
Diese Förderungsmittel sind ausschließlich für kleinere,
selbstständige wissenschaftliche Projekte insbesondere der Wiener
Universitätsinstitute bestimmt. In Einzelfällen können auch
wissenschaftlichen Vereinigungen oder entsprechend qualifizierten
Einzelpersonen, die in Wien ansässig sind, Förderungsbeiträge
zuerkannt werden. Innerhalb von Instituten sollten Einreichungen
nach Möglichkeit koordiniert und auf höchstens vier beschränkt
werden. Diplomarbeiten oder Dissertationen werden nicht gefördert.
Die Beschlussfassung über die Zuerkennung von Förderungsmitteln
obliegt dem Kuratorium der Stiftung und erfolgt jeweils im
Oktober, die Ausschüttung zu Jahresende.
Die Bewerbungen sind im Sekretariat der
Hochschuljubiläumsstiftung der Stadt Wien, Magistratsabteilung 8 -
Wiener Stadt- und Landesarchiv, 1082 Wien, Rathaus (Stiege 6, 1.
Stock, Tür 327, Tel.: 4000/84812, Fax: 4000/7238) einzureichen.
Einreichschluss ist der 31. März 2000. Später einlangende
Anträge können ausnahmslos erst im Folgejahr behandelt werden.****
Dem Förderungsantrag (Formblatt, liegt in den Rektoraten auf
und ist im Sekretariat erhältlich) sind folgende Unterlagen
beizufügen: Adäquate Projektbeschreibung mit allgemein
verständlichem Resümee und Arbeitsplan, detaillierte
Kostenaufstellung (allenfalls unter Beigabe von
Kostenvoranschlägen), Lebenslauf des Bewerbers/der Bewerberin und
Nachweis der einschlägigen wissenschaftlichen Qualifikation
(Publikationsliste). Die Bewerber/Bewerberinnen müssen ihren Sitz
(Wohnsitz und/oder Arbeitsplatz) in Wien haben.
Um Vollständigkeit der Unterlagen wird vor allem im Interesse
des Bewerbers/der Bewerberin nachdrücklich ersucht. (Schluss)
red/vo
Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz
Magistratsabteilung 8
Tel.: 4000/84 812
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