- 28.12.1999, 09:30:09
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Markt & Preis Pensionsvorsorge
Vorsorgeprodukte nicht als Sparform geeignet. Spesenbelastung bei der Entscheidung einkalkulieren
Wien (OTS) - Vorsorgeformen sind keine Ansparprodukte und daher
nicht für jeden gleichermaßen geeignet. Da es sich um eine
Entscheidung fürs Leben handelt, sollte der Abschluss wohlüberlegt
sein. Bei der Produktauswahl gilt es, genau auf die Spesenbelastung
zu achten. Dies legt das Magazin "Konsument" jenen nahe, die nicht
zuletzt auf Grund der massiven Werbung von Banken und Versicherern
vorhaben, demnächst eine private Vorsorgevariante auszuwählen.
Ab 1. Jänner 2000 unterstützt Vater Staat vier Vorsorgeformen
mittels Prämie sowie Steuerbegünstigung: Beiträge zu einer
freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen
Sozialversicherung; Beiträge an eine betriebliche Pensionskasse;
Einzahlungen in einen Pensionsinvestmentfonds (PIF) oder Einzahlungen
in eine Pensionszusatzversicherung (PZV). Für Einzahlungen bis zu
1000 Euro (öS 13.760,30) zahlt der Staat für alle vier Vorsorgeformen
pro Jahr eine Prämie, deren Höhe jährlich festgelegt wird. Für das
Jahr 2000 beträgt diese Prämie 3,5 Prozent der Einzahlungssumme, also
höchstens öS 482,-. Außerdem fallen keine Kapitalertrags-,
Einkommens-, Spekulationsertrags- oder Körperschaftssteuern an. Die
Versicherungssteuer bei PZV beträgt nur 2,5 Prozent statt der
üblichen 4 Prozent. Bei allen vier Vorsorgeformen steht das
Sparkapital während der Ansparphase nicht zu Verfügung. Die Höhe der
Einzahlungen will daher gut überlegt sein.
PIF: Einen garantierten Ertrag gibt es wegen der Wertschwankungen am
Kapitalmarkt nicht. Kosten: Ausgabe-, Depot-, Kontoführungs- und
Verwaltungsspesen. Während der Ansparphase ist "Switchen" in einen
anderen PIF möglich. Am Ende der PIF-Laufzeit wechselt das Geld in
eine vom Fondsbesitzer ausgewählte Rentenversicherung. Diese
übernimmt dann die lebenslangen Pensionsauszahlungen. Die erworbenen
Fonds-Anteile lassen sich in der Ansparphase beliebig vererben. Beim
Ableben in der Rentenphase verfällt das Kapital allerdings an die
Versichertengemeinschaft, außer es wurde explizit eine
Hinterbliebenenpension vereinbart. Die des öfteren bei PIFs als
günstig dargestellte Möglichkeit, bei finanzieller Not mit den
Zahlungen aussetzen zu können oder diese zu reduzieren, ist bei
genauerer Betrachtung nicht wirklich eine Lösung: Depotspesen und
eventuell auch Spesen für das Girokonto laufen währenddessen weiter
und schmälern den Ertrag.
PZV: Eine Mindestverzinsung von drei Prozent wird garantiert. Kosten:
Versicherungssteuer von 2,5 Prozent sowie Verwaltungskosten. Es
besteht eine lebenslange Bindung an eine Versicherungsgesellschaft.
Im Unterschied zu bisherigen Lebens- oder Rentenversicherungen gibt
es Alters- oder Hinterbliebenenpensionen für Ehepartner und Kinder,
nicht aber für weitere mögliche Erben, z. B. Lebensgefährten. Wurde
keine Hinterbliebenenpension vereinbart, verfällt das Kapital im
Todesfall an die Versichertengemeinschaft.
Prägnanter Nachteil von PIF und PZV: Das investierte Geld ist für
alle Zeiten zum Zweck einer lebenslangen Rente gebunden. Ebenso fix
ist auch die lebenslange Bindung an ein und dieselbe Bank bzw.
Versicherung. Im Gegensatz zu anderen Vorsorgevarianten gibt es keine
Möglichkeit einer flexiblen Rentengestaltung. Keinesfalls eignen sich
PIF und PZV bei anderen Anlagezielen als der reinen Vorsorge. Für
diesen Fall ist es besser, eine klassische Sparform zu wählen.
Rückfragehinweis: VKI-Abt. Dienstleistung, Herr Mag. Reuter,
Tel. 01/588 77-201
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