- 09.12.1999, 13:53:12
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- OTS0193
Bartenstein: Schlögl-Erlaß erster Schritt zur Beseitigung der Schubhaft für Kinder und Jugendliche in Österreich=
Befassung des Menschenrechtsbeirates trotzdem sinnvoll
Jugendminister Dr. Martin Bartenstein begrüßte heute den Erlaß von
Innenminister Schlögl zur Frage der Schubhaft für Kinder und
Jugendliche als rasche Reaktion auf die von ihm zuletzt geäußerte
Kritik, dass Österreich hier gegen die Kinderrechtskonvention der
Vereinten Nationen verstoße.
"Dieser Erlaß ist ein erster Schritt zur Beseitigung dieses für
Österreich unwürdigen Mißstands." Dem müssen aber weitere Schritte
folgen. So sei über den Erlaß hinaus auch eine Klarstellung im § 66
des Fremdengesetzes notwendig um sicherzustellen, daß Jugendliche
wirklich nur als absolut letztes Mittel in Schubhaft genommen werden.
Darüber hinaus muß sicher gestellt werden, daß der spezielle Schutz
für ausländische Jugendliche im Fremdenrecht in vollem Umfang bis zum
18. Lebensjahr gewährleistet wird, um der UN-Kinderrechtskonvention
zu entsprechen.
Damit jugendliche Straftäter nicht im Anschluß an ihre Strafhaft
auch noch in Schubhaft genommen werden, sei es über den Erlaß hinaus
erforderlich, im Einvernehmen mit dem Justizministerium
sicherzustellen, daß die Fremdenpolizei schon rechtzeitig vor der
Verbüßung der Strafhaft eines Jugendlichen informiert würde, um das
Abschubverfahren rechtzeitig in Gang setzen zu können.
Abschließend forderte Bartenstein-Schlögl auf den
Menschenrechtsbeirat zur Überprüfung der geplanten Regelungen und
Maßnahmen beizuziehen.
Schluß
Rückfragehinweis: Bundesministerium für Umwelt
Jugend & Familie
Dr. Ingrid Nemec
Tel.: (01) 515 22 DW 5051
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