• 08.12.1999, 09:17:45
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  • OTS0017

ots Ad hoc-Service: Reckitt & Colman Dtl. <DE0006076003>=

Für den Inhalt ist allein der Emittent verantwortlich

Hamburg (ots Ad hoc-Service) - Der Reckitt & Colman Deutschland AG
wurde heute der Beschluß des Oberlandesgerichtes Düsseldorf in dem
Spruchstellenverfahren zur Feststellung der angemessenen Abfindung
und des angemessenen Ausgleichs für die Aktionäre der Hoffmann's
Stärkefabriken AG im Zusammenhang des zwischen der Reckitt GmbH und
der Hoffmann's Stärkefabriken AG abgeschlossenen
Unternehmensvertrages (Geschäfts-Nr. 19 W 1/96 AktE, davor 20 AktE
3/94 LG Dortmund) bekannt.

Danach kommt das Gericht zu dem Schluß, daß den außenstehenden
Aktionären je Aktie im Nennwert von DM 50,- eine Barabfindung in Höhe
von DM 441,50 oder ein jährlicher Ausgleich von unterschiedlicher
Höhe für die Jahre 1988 bis 1991 und DM 20,30 ab 1992 zu zahlen ist.

Der Vorstand und die Geschäftsführung der an dem
Unternehmensvertrag beteiligten Gesellschaften werden die angeführten
Gründe sowie die weitere Vorgehensweise prüfen und die Aktionäre dann
kurzfristig, spätestens aber mit der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung im Juni 2000 über das Ergebnis der Prüfung
informieren.

Der Vorstand

Ende der Mitteilung

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