• 19.11.1999, 11:28:04
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  • OTS0131

Neues NÖ Sozialhilfegesetz mit wesentlichen Änderungen

Sozialplanung, bedarfsgerecht und übersichtlich

St.Pölten (NLK) - Das neue Sozialhilfegesetz, das gestern vom NÖ
Landtag beschlossen wurde, bringt wesentliche Änderungen mit sich:
Eine wichtige Neuerung ist die Sozialplanung. Dabei werden vorhandene
Ressourcen optimal verteilt, Sozialprogramme sollen ein möglichst
einheitliches, dezentrales Versorgungsangebot sicherstellen. Auch die
stärkere präventive Hilfe und die Hilfe zur Selbsthilfe sind
Schwerpunkte. Weiters setzt man in der Prävention auf die Integration
eines Hilfeempfängers in seine unmittelbare Umgebung. Ambulante und
teilstationäre Dienste haben zudem Vorrang gegenüber stationären
Hilfen. Außerdem wird mehr auf die neuen "Bedürftigen" eingegangen,
also auf gewaltbedrohte Frauen, Obdachlose und Menschen mit Schulden.

Das alte Sozialhilfegesetz stammte aus dem Jahr 1974 und wurde
bereits dreizehnmal novelliert. Das neue Gesetz geht auf die neue
Bedarfslage ein und ist übersichtlich formuliert. Im neuen Gesetz ist
der Begriff "Behinderte" gestrichen, er wurde durch "Menschen mit
besonderen Bedürfnissen" ersetzt.

Für die Sozialhilfe sind im nächsten Jahr rund fünf Milliarden
Schilling vorgesehen, 1981 waren es noch 1,2 Milliarden Schilling.
Heuer erhalten rund 50.000 Niederösterreicher Sozialhilfe. Davon sind
10.800 Menschen Bewohner der Pflegeheime, ungefähr 10.500 werden von
sozialen und sozialmedizinischen Diensten betreut.

Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung

Pressestelle
Tel.: 02742/200-2172

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