• 18.11.1999, 19:10:01
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  • OTS0327

Scheibner: Umfassender Demokratieantrag der Freiheitlichen

Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten

Wien, 1999-11-18 (fpd) - Einen umfassenden Demokratieantrag zur
Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten brachten die
Freiheitlichen in der heutigen Plenarsitzung des österreichischen
Nationalrates ein. FPÖ-Klubobmann Herbert Scheibner betonte dazu, daß
die FPÖ damit nicht nur den deutlichsten und klarsten Antrag stelle,
sondern auch ein umfassendes Bekenntnis zur Festigung und
Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten ablege. ****

Der Antrag im Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Dr. Riess-Passer, Dr. Partik-Pable, Mag.
Schweitzer, Ing. Westenthaler, Dr. Krüger und Kollegen

betreffend die Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten

Das Fundament des Zusammenlebens aller Menschen im demokratischen
Rechtsstaat, der in Österreich 1848 erstmals zu konstituieren
versucht wurde, bilden die Grund- und Freiheitsrechte. Es ist
erklärtes Ziel aller demokratischen Kräfte dieses Landes, an der
Verwirklichung und Weiterentwicklung dieser Rechte mitzuwirken.
Insbesondere in den letzten Jahren ist in diesem Zusammenhang eine
Vielzahl von positiven Initiativen gesetzt worden. Wir bekennen uns
zu deren Zielen, die insbesondere das friedliche Zusammenleben aller
Gruppen und die freie Entfaltungsmöglichkeit des Einzelnen
gewährleisten sollen. So hat der Nationalrat erst im November 1998
einen Antrag (784/AE) aller damals im Parlament vertretenen
Fraktionen, mit dem für Menschenrechtsfragen auf
nationaler wie internationaler Ebene ein noch höherer Stellenwert
erreicht werden sollte, einstimmig beschlossen.

Dennoch entbehrt die Republik Österreich - und ihre Verfassung -
schon seit Gründung eines solchen geschlossenen Kataloges an Grund-
und Freiheitsrechten. Zur Verbesserung dieser Situation und als
Zeichen des neuen "Grundkonsenses" der "Zweiten Republik" wurde vor
über 30 Jahren die "Grundrechtskommission" eingesetzt, die bis auf
wenige Einzelergebnisse allerdings nur geringe Erfolge bei der
Kodifizierung des Grundrechtskataloges erzielen konnte. Eine der
vornehmlichsten Aufgaben in dieser Legislaturperiode muß es daher
sein, diese Arbeit zu einem Abschluß zu bringen. Nicht nur um die
Rechtssicherheit alle Menschen in diesem Lande zu stärken, sondern
auch um die Identifikation mit den Staatszielen unserer Republik noch
besser zu gewährleisten.

Zusätzlich ist es nicht erst seit dem Wahlergebnis des 3. Oktobers
ein vordringliches Gebot, Schritte zur Weiterentwicklung des
demokratischen Prozesses in Österreich zu setzen. Dies insbesondere
im Hinblick auf die bestehenden Defizite des Parlamentarismus und im
Bereich der direktdemokratischen Instrumente. Die immer geringer
werdende Wahlbeteiligung und die stetig wachsende
Politikverdrossenheit sind ein eindeutiger Beweis dafür.

Der Nationalrat muß wieder der reale Ort der Gesetzesentstehung und
der Bundesrat eine "wirkliche zweite Kammer" als Vertretung der
Länder in der Bundesgesetzgebung werden. Zur Stärkung der Rolle des
Hohen Hauses gehört aber auch die Rückbesinnung auf die Ausübung des
"freien Mandates" aller Abgeordneten nach deren Gewissen. Erst
dadurch kann die viel kritisierte Allmacht der Parteien, die sich in
alle Lebensbereiche hinein erstreckt, zurückgesetzt werden. Aber auch
die vermehrte Kontrolle der Vollziehung durch den Gesetzgeber ist zu
forcieren. Vor allem im Hinblick auf einen anzustrebenden Ausgleich
zwischen Regierung und Opposition. Hierzu wird es der Schaffung von
Minderheitenrechten - etwa für die Einsetzung von
Untersuchungsausschüssen (ein Drittel der Abgeordneten) oder zur
Gesetzeskontrolle vor dem Verfassungsgerichtshof (ein Fünftel der
Abgeordneten) - bedürfen.

Der vielerorts mangelnde Bezug zwischen dem eigentlichen Souverän -
den Bürgern, die leider allzu oft nur mehr als Normadressaten oder
der Norm Unterworfene aufgefaßt werden -und dem Gesetzgeber, ist
rasch zu verbessern. Dabei wird unter anderem die verpflichtende
Durchführung von Volksabstimmungen über Volksbegehren mit hohem
Zustimmungsgrad (etwa über 300.000 Unterschriften) oder über
Regierungs- und Gesetzesvorhaben mit weitreichenden Auswirkungen als
zielführend erachtet.

Diese Stärkung des Parlamentarismus und der Instrumente der direkten
Demokratie in Österreich sind insbesondere im Hinblick auf die
ständig fortschreitende Integration innerhalb Europas und der Welt
(Globalisierung) dringend geboten. Neben den angestrebten Effekten
einer großen Friedens- und Freiheitsordnung mit zusätzlichem
Wohlstand gibt es unbestritten eine Vielzahl an negativen
Auswirkungen für den einzelnen Bürger. Die damit verbundene
"Entfremdung" des einzelnen gegenüber der ihm weit entfernten und oft
zentralistisch sowie bürokratisch gestalteten Institution, trägt
nicht dazu bei, die Zustimmung in der Bevölkerung zu der
voranschreitenden Entwicklung zu stärken. Die Schaffung eines
einheitlichen Grundrechtskataloges, der Vorrang vor allen anderen
Normen der Europäischen Union hat, scheint daher zur Garantie der
Rechte aller Bürger der Mitgliedsstaaten dringend geboten.

Die Österreicher waren immer grundsätzlich bereit, an der
europäischen Entwicklung mitzuwirken und ihren Beitrag dazu zu
leisten. Gleichwie sie immer bereit sind, jenen zu helfen die in Not
geraten sind oder durch Krieg und diktatorische Regime und Ideologien
verfolgt, vertrieben, gefoltert oder am Leben bedroht werden. Die
Aufnahme von Hunderttausenden im Zuge der großen Flüchtlingswellen
nach dem Zweiten Weltkrieg 1945, dem Ungarn-Aufstand 1956, der
Niederschlagung des Prager Frühlings 1968 oder den Kriegsflüchtlingen
aus dem Balkan seit 1991 aber auch vieler Asylwerber aus Ländern der
sog. "Dritten Welt" sind der beste Beweis dafür. Österreich ist ein
stabiles und offenes Land, verpflichtet den Werten der Demokratie und
der Menschenrechte, wie sie in der österreichischen Verfassung und in
den Österreich bindenden internationalen Normen verankert sind. Unser
Land hat dies, wie dargelegt, in den letzten Jahrzehnten
eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

In den letzten Jahrzehnten kamen und kommen - zusätzlich zu den sog.
"Gastarbeitern", die bereits in den Jahrzehnten zuvor in Österreich
wohnhaft und teils beheimatet waren - aber auch weiterhin viele
Menschen aus ganz Europa und aus anderen Kontinenten in unser Land,
die den tristen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen in ihrer
Heimat entfliehen wollen. In Folge dessen kommt es zu angespannten
Verhältnissen, insbesondere auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie
in den Schulen. Sowohl zwischen der autochthonen österreichischen
Bevölkerung und "neuen Zuwanderern", als auch zwischen diesen und den
bereits integrierten Bevölkerungsgruppen, die vielfach schon seit
mehreren Jahrzehnten in unserem Land sind und positiv zu seiner
Entwicklung beigetragen haben.

Die angestrebte Integration vor allem der neuen Zuwanderungsgruppen
ist aus verschiedensten Gründen bisher nicht gelungen. Wir bekennen
uns daher zur Notwendigkeit von weitgehenden Integrationsmaßnahmen in
den angesprochenen Bereichen um der Gefahr einer Ghettoisierung und
einer damit verbundenen allfälligen Entstehung von Vorbehalten der
Bevölkerung entgegen zu wirken. Jedenfalls ist es unsere
Verantwortung alles zu tun, damit Konflikte zwischen In- und
Ausländern verhindert werden und jeder Art von Fremdenfeindlichkeit
und Antisemitismus entschieden zu bekämpfen.

Österreich und die Europäische Union sind daher gefordert, diese
aufgezeigten Probleme rasch, gemeinsam und zu gleichen Teilen zu
lösen. Hierzu gehört insbesondere die grundsätzliche Anerkennung des
"Rechtes auf Heimat" und ein europaweit geltender Volksgruppenschutz.

Als konkrete Maßnahmen verlangt dies einerseits eine solidarische und
auf alle EU-Mitgliedsstaaten ausgeglichen verteilte humanitäre
Soforthilfe bei Katastrophen und bewaffneten Konflikten in der
Region, die gleichmäßige Verteilung und Betreuung von Flüchtlingen
nach der Genfer Konvention innerhalb der EU, die Wiederaufbauhilfe,
sowie die Förderung wirtschaftlicher Beziehungen mit ökonomisch
benachteiligten Ländern. Es erfordert aber andererseits auch den
gemeinsamen Einsatz gegen organisierte Kriminalität, Schlepperei und
Menschenhandel, Asylmißbrauch sowie illegale Einwanderung.

Diese Haltung wird mittlerweile von allen Ländern der Union geteilt.
Wir bekennen uns dazu, daß Österreich an dieser Entwicklung mitwirkt
und auch weiterhin ein Ort des Friedens und der Freiheit für alle
Menschen sein muß. Darüber hinaus ist es unsere Pflicht dafür Sorge
zu tragen, daß die internationalen Mechanismen zur Durchsetzung und
zum Schutz der Menschenrechte gestärkt und ausgebaut werden, damit
diese Rechte auch überall anders auf der Welt zur Geltung kommen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten
folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht,
1. unter Einbindung der Grundrechtskommission und Abgeordneten
aller Fraktionen des Verfassungsausschusses des Nationalrates einen
Entwurf für einen geschlossenen Grundrechtskatalog vorzulegen;
2. sich für die Stärkung der Demokratie innerhalb Österreichs
und der EU einzusetzen, sowie insbesondere alle entsprechenden
Initiativen des National- und Bundesrates zu unterstützen;
3. gemeinsam mit den Ländern sowie dem Städte- und Gemeindebund
Konzepte zu entwickeln, wie die Probleme (vor allem im Schul- und
Wohnbereich, am Arbeitsmarkt und bei der inneren Sicherheit) in der
Asyl- und Fremdenpolitik, die im letzten Jahrzehnt entstanden sind,
insbesondere durch eine ernstgenommene Integration der legal in
Österreich lebenden Ausländer, gelöst werden können;
4. sich auf Ebene der Europäischen Union für die Erstellung
eines Grundrechtskatalogs für alle Bürger der Mitgliedsstaaten
einzusetzen, die Vorrang vor den anderen Gemeinschaftsnormen hat und
das Recht auf Heimat sowie ein verbindliches europäisches
Volksgruppenrecht beinhaltet;
5. sich auf Ebene der Europäischen Union für gezielte
Wirtschaftsförderungsmaßnahmen (Ausbildung der Arbeitskräfte,
Stärkung der privaten Klein- und Mittelbetriebe etc.) insbesondere in
den Krisenzonen Europas und der angrenzenden Regionen einzusetzen;
6. sich auf Ebene der Europäischen Union für gemeinsame
Maßnahmen zu gleichen Teilen einerseits zur Hilfe bei Katastrophen
und bewaffneten Konflikten (einschließlich der gleichmäßigen
Verteilung und Betreuung von Flüchtlingen) und andererseits zur
Bekämpfung von organisierter
Kriminalität, Schlepperei und Menschenhandel, Asylmißbrauch, sowie
illegale Einwanderung einzusetzen;
7. und dafür einzutreten, daß die EU-Staaten eine einheitliche
Politik in Menschenrechtsfragen verfolgen, damit die europäische
Außenpolitik gerade gegenüber Ländern mit Menschenrechtsverletzungen
möglichst kohärent und wirkungsvoll ist;
8. sowie auf allen Ebenen für eine weitere Stärkung der
internationalen Mechanismen zum Schutz und zur Durchsetzung der
Menschenrechte einzutreten.
(Schluß)

Rückfragehinweis: Freiheitliches Pressereferat

Tel.: (01) 40 110 / 5620

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