• 16.11.1999, 10:10:05
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ARBÖ: Die Kfz-Zulassung darf nicht teurer werden!

Wien (ARBÖ) - Ab 6. Dezember wird auch in der Bundeshauptstadt
Wien die "private Kfz-Zulassung" stattfinden. Damit gibt es in
allen Bundesländern eine neue Qualität bei der Kfz-Zulassung.

Hat jene Versicherung, bei der man seine Kfz-
Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, im politischen Bezirk
keine Zulassungsstelle, muß die Zulassungsstelle eines anderen
Versicherers die Anmeldung übernehmen. Jede Zulassungsstelle darf
Kunden anderer Versicherungen gegenüber eigenen Kunden in keinem
Fall benachteiligen.

Die Zulassungsstellen sind online mit einem Zentralcomputer der
Behörden verbunden, die eine Kontrollfunktion ausüben. Neben der
üblichen An- und Abmeldung führen die neuen privaten
Zulassungsstellen auch befristete Zulassungen durch, sorgen für
die Zuweisung eines Kennzeichens nach Diebstahl oder Verlust und
stellen Probefahrt- bzw. Überstellungskennzeichen aus.

Die Kosten für die private Zulassung sind gesetzlich geregelt:
o Die Versicherungen dürfen einen Kostenersatz von bis zu ATS
400,-- einheben, mit Mehrwertsteuer von maximal ATS 480,--.

o Mit dem Start des flächendeckenden Vollbetriebes ab 6. Dezember
1999 beträgt diese kombinierte Gebühr für An- und Abmeldung ATS
1.500,--.

o Zusätzlich fallen noch Kosten für die Kennzeichen-Tafeln (PKW:
ATS 220,--) und die Prüfplakette (ATS 15,--) an.

Erleichterungen für die Kraftfahrer, da ihr Gesprächspartner
nun zumeist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist, wird durch
Gebührenerhöhungen getrübt.

Dem Obulus von maximal ATS 480,-- für die Versicherung steht
eine konkrete Leistung gegenüber. Die Behörde erhält jedoch ab 6.
Dezember um ATS 480,-- mehr an Gebühr als zuvor - und dies obwohl
ihre Dienstleistungen in Hinkunft wesentlich reduziert sind.

Daher fordert der ARBÖ die neue Bundesregierung auf - wann
immer sie tatsächlich wirksam wird: Senkung der Gebühren infolge
geringerer Leistung. Keine neue Zulassungssteuer!

Das Gebührengesetz ist mit einem Federstrich abänderbar. Es
genügt auch ein Initiativantrag im Parlament vor dem 6. Dezember.
Die Abgeordneten sind seit 29. Oktober angelobt und einsatzfähig.

Rückfragehinweis: ARBÖ Presse

Tel.: (01) 89121-244
e-mail: presse@arboe.at

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VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

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