- 04.11.1999, 09:09:59
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- OTS0046
Volksanwältin Krammer deckt auf: Pensionsschaden wegen Beratungsmangel beim Arbeitsmarktservice Wien=
Wien (OTS) - Frau R. (56) war von Mitte 1997 bis Ende September
1998 beim Arbeitsmarktservice Wien arbeitslos gemeldet, bezog
zunächst Arbeitslosengeld und danach die Notstandshilfe. Was Frau
R. nicht wusste: Bereits ab 1. August 1998 hätte sie Anspruch auf
eine vorzeitige Alterspension gehabt, wenn sie bereits im Laufe
des Monats Juli 1998 einen entsprechenden Pensionsantrag gestellt
hätte. Aber niemand informierte Frau R. und so stellte sie ihren
Antrag verspätet im Laufe des September und erhielt die Pension
erst ab Oktober. Die Pension für die Zeit von August bis Ende
September wäre aber vor allem wegen der Pensionssonderzahlung für
September höher gewesen als die Geldleistungen aus der
Arbeitslosenversicherung. Der finanzielle Schaden belief sich auf
rund öS 9.000,--.****
Im Zuge der Überprüfung dieses Falls durch Volksanwältin
Krammer kam hervor, dass das Arbeitsmarktservice Wien bereits im
Jahre 1997 von der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter
schriftlich darüber informiert worden war, dass Frau R. ab 1.
August 1998 einen Anspruch auf vorzeitige Alterspension hätte. Das
Arbeitsmarktservice hätte daher ab diesem Zeitraum überhaupt kein
Arbeitslosengeld bzw. keine Notstandshilfe mehr gewähren dürfen.
Das Arbeitsmarktservice wäre vielmehr verpflichtet gewesen, Frau
R. darüber zu belehren, dass sie rechtzeitig einen Pensionsantrag
stellen muss. Die Volksanwaltschaft ersuchte das
Arbeitsmarktservice daher, für den eingetretenen Pensionsschaden
Wiedergutmachung zu leisten.
Dazu Volksanwältin Krammer: "Der Landesgeschäftsführer des
Arbeitsmarktservice Wien, Klaus Werner, hat sich letztlich unserer
Argumentation angeschlossen und Frau R. den Differenzbetrag
nachbezahlt. Darüber hinaus hat mir der Landesgeschäftsführer aber
auch versprochen, die Beratung über die Voraussetzungen einer
vorzeitigen Alterspension zu verbessern und ältere Arbeitslose in
diesem Zusammenhang besser zu informieren."
Rückfragehinweis: Volksanwaltschaft
Volksanwältin Dr. Christa Krammer
Singerstraße 17
1015 Wien
Tel.: (01) 515 05/111
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