• 22.10.1999, 19:21:58
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  • OTS0248

Wiener Landtag (9)=

Ausländergrunderwerbsgesetz

Wien, (OTS) Eine Novelle zum Ausländergrunderwerbsgesetz, die
StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) eingebracht hatte, wurde mit
Stimmenmehrheit in erster und zweiter Lesung angenommen.

LAbg. Mag. Maria Vassilakou (G) bezweifelte den Sinn dieses
Gesetzes. Der überwiegende Anteil der Ausländer, die Eigentum
erwerben, kaufen dieses für den eigenen Wohnbedarf. Mit dem Gesetz
könnten Spekulationen nicht verhindert werden,
sicherheitspolitische Bedenken seien bei langjährigen Immigranten
mit Aufenthaltsverfestigung nicht nötig. LAbg. Dr. Matthias
Tschirf (ÖVP) betonte, die Novelle sei durch einen Spruch des
Verfassungsgerichtshofes nötig geworden. Als zweite Instanz werde
der UVS eingeschaltet. Dieser sei, wie die europäische
Menschenrechtskonvention fordere, eine Behörde mit
Tribunalcharakter. StR. Johann Herzog (FPÖ) sagte, das Problem
hätte auch anders gelöst werden können. Durch die neue Regelung
werde der Ausländergrundverkehr der Landesregierung, einer
politischen Instanz, entzogen. Das sei sicherheitspolitisch
bedenklich. Die FPÖ fordere auch, dass Genehmigungswerber ihren
Mittelerwerb glaubhaft nachzuweisen hätten. StR. Mag. Renate
Brauner (SPÖ) lehnte die Kritik von FPÖ und Grünen ab. Die Novelle
bedeute eine Verfahrensbeschleunigung, die sicherheitspolitischen
Auflagen würden beibehalten.

Grenzänderung zwischen Landstraße und Favoriten

Auf Antrag von StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) genehmigte der
Wiener Landtag in erster und zweiter Lesung einstimmig eine
Änderung der Bezirksgrenzen zwischen dem 3. und 10. Bezirk im
Bereich der Arsenalstraße.

Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz

In erster und zweiter Lesung genehmigte der Landtag auf
Antrag von StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) eine Novelle zum Wiener
Gleichbehandlungsgesetz. LAbg. Jutta Sander (G) kritisierte diese
Regelung, die Verlängerung des Zeitraumes zur Berichtsvorlage auf
drei Jahre zeige auf, dass sich wenig für die Frauen verändert
habe, es werde zu wenig umgesetzt, das Gesetz sei ein "zahnloser
Tiger", eine echte Gleichberechtigung sei noch immer nicht
erreicht. Frauen seien in den höheren Qualifikationsberufen
unterdurchschnittlich vertreten. StR. Brauner verwies darauf, dass
die Novelle nötig gewesen sei, um das Gesetz praktikabel zu
machen. Weitere Schritte zur Verbesserung der Gleichberechtigung
seien in Vorbereitung. (Forts.) fk/vo

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