• 21.10.1999, 09:51:31
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  • OTS0073

Symposium in Graz: "Autonomie im FH-Bereich" Presseinformation der Österreischischen Fachhochschul-Konferenz

Graz (OTS) - Besonderes Wesensmerkmal der mitteleuropäischen
Mentalität ist der Wille, alles zu regeln und in Vorschriften zu
erfassen. Verbunden damit ist die irrationale Erwartung, daß mit
formalen Regelungen bereits die Verwirklichung der immanenten
Zielsetzungen des Geregelten gesichert ist.

Dem widerspricht die praktische Erfahrung: Die Qualität eines
Unternehmens, einer Institution steht keineswegs in einem direkt
proportionalen Zusammenhang mit der Anzahl regelnder Gesetze,
Verordnungen, Bescheide, Erlässe oder Dienstanweisungen.

Dr. Michael Landertshammer, der neugewählte Präsident der
Österreichischen Fachhochschul-Konferenz, warnt in diesem
Zusammenhang vor einer unreflektierten möglichen Vermehrung der
bereits bestehenden Vorschriften und Verordnungen im
Fachhochschulbereich. Landertshammer erinnert, daß der Gesetzgeber
bewußt bereits im Fachhochschul-Studiengesetz darauf verzichtet hat,
mit einem allzu engmaschigen Gesetzeswerk ein dynamisches und dem
Bedarf der Wirtschaft entsprechendes Wachstum des jungen
österreichischen Fachhochschulwesens zu behindern.

Die Rahmenbedingungen und Richtlinien des Gesetzes sowie die
umfassenden Verordnungen des Fachhochschulrates regeln die Planung,
Errichtung und Führung der Fachhochschul-Studiengänge entsprechend
den leitenden Prinzipien des Fachhochschulwesens. Es geht um die
Errichtung praxisbezogener Hochschuleinrichtungen auf
wissenschaftlicher Grundlage - entsprechend dem aktuellen Bedarf der
Wirtschaft.

Das vom Fachhochschulrat geforderte Evaluierungsverfahren im Laufe
der Studiengänge und am Ende der jeweiligen Genehmigungsperiode
unterstützt und sichert die Realisierung der Zielsetzungen des
Fachhochschulwesens. Gerade das Evaluierungsverfahren und die damit
verbundenen Bestimmungen zur Qualitätssicherung dokumentieren das
unbürokratische und praxisbezogene Regelwerk des Fachhochschulwesens.
Entwickelt wurde das gesamte Verfahren bekanntlich über Initiative
der durch die Erhalter der Fachhochschul-Studiengänge eingerichteten
"Österreichischen Fachhochschul-Konferenz". Der Fachhochschulrat hat
das von der Fachhochschul-Konferenz entwickelte Evaluierungsverfahren
formell genehmigt und damit die rechtliche Gültigkeit unterstrichen.

Dr. Landertshammer verweist anläßlich der Berichte über das jüngst
stattgefundene Autonomie-Symposium in Graz beispielsweise auf zwei
grundsätzliche Unterschiede der Autonomie in Lehre und Forschung des
Fachhochschulwesens gegenüber den Universitäten:

+ Der Lehr- und Studienplan der Fachhochschul-Studiengänge ist
gekoppelt an eine zeitlich und organisatorisch weitgehend fixe
Planung des Studienbetriebes.

+ Der wesentliche wirtschaftliche Unterschied ist, daß der Erhalter
aufgrund der vorgegebenen und genehmigten Studienplatzfixierung und
-förderung zwar einerseits auf die Qualität der Studiengänge zu
achten hat, aber gleichzeitig unternehmerisch vorausschauend planen
muß. Das damit verbundene finanzielle Ausfallsrisiko liegt eindeutig
beim Erhalter!

+ Die gesetzlich vorgeschriebene Orientierung an den Bedürfnissen
der Berufspraxis bzw. Wirtschaft ist ein weiterer - positiver -
Faktor, der die Autonomie der Fachhochschul-Studiengänge einschränkt.

Das Zusammenspiel zwischen den Lehrenden der Studiengänge und den
Erhaltern funktioniert hervorragend. Die Zusammenarbeit zwischen
Wissenschaftsministerium, Fachhochschulrat und
Fachhochschul-Konferenz ist als sehr positiv zu bezeichnen. Die
bestehenden Formalvorschriften sind vielfach im Zuge dieser
Zusammenarbeit entstanden und reichen dzt. völlig aus, dieses
konstruktive Miteinander zu sichern. Neue Verordnungen,
Organisations-Statuten und sonstige Formalregelungen sollten daher
nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn in einer gemeinsamen
Willensbildung der genannten Partner einhellig der Wunsch nach
zusätzlichen Regelungen geäußert wird.

Rückfragehinweis: Österr. Fachhochschul-Konferenz
Dr. Gottfried HANTSCHK
Tel.: 01/476 77-151
Mag. Christina Hattinger
Tel.: 01/476 77-113

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