- 08.10.1999, 12:47:14
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Allgemeine Wohnbaugesellschaft ALWOG: Richtigstellung
Graz (OTS) - Aufgrund eines in der heutigen Ausgabe der Kleinen
Zeitung erschienenen Artikels sehen wir uns zu folgender
Richtigstellung veranlaßt:
"Die ALWOG steht mit Bausparkasse Wüstenrot in beinahe 30jähriger
laufender Geschäftsverbindung. In dieser Zeit wurde eine große Anzahl
von Bauvorhaben aus Mitteln Bausparkasse Wüstenrot finanziert. Die
Darlehen wurden im Grundbuch eingetragen. Soweit Wohnungskäufer
solche Darlehen übernahmen, wurden diese an sie übertragen, soweit
Käufer Barzahlung leisteten, wurden diese nach
Wohnungseigentumsbegründung lastenfrei gestellt. Bis dahin blieb,
unabhängig davon, ob und wieviel Barzahlungen geleistet worden waren,
das gesamte Darlehen zur Verfügung der ALWOG. Dieser Vorgang wurde
ständig so gehandhabt.
Bausparkasse Wüstenrot war über die wirtschaftliche Situation und
Entwicklung der ALWOG laufend informiert, dies durch regelmäßige
Übersendung der Bilanzen.
Die ALWOG stand in Geschäftsverbindung mit der META-Gruppe,
welches Unternehmen sich mit der Errichtung und Führung von
Hotelanlagen befaßt; aus dieser Geschäftsverbindung hat die ALWOG
Forderungen in der Größenordnung von rund ATS 100 Mio. Dieses
Engagement der ALWOG bei der META ist aus den Bilanzen genau
ersichtlich, sodaß Bausparkasse Wüstenrot diese Entwicklung im Rahmen
der Bilanzvorlagen laufend vorfolgen konnte.
Die META geriet, trotz guter Konzeption der Hotelprojekte,
zunehmend in wirtschaftliche Schwierigkeiten, zuletzt kam es zur
Eröffnung von Konkursverfahren über zwei META-Tochtergesellschaften.
Richtig ist, daß Bausparkasse Wüstenrot der ALWOG Darlehen in der
Größenordnung von rund ATS 100 Mio. gegeben hat. Soweit die
Wohnungskäufer bar bezahlten, wurden diese Bausparkasse
Wüstenrotgelder nicht für die Objekterrichtung verwendet, sondern für
andere Firmenaktivitäten, so z.B. für die Finanzierung der
Geschäftsverbindung mit der META-Gruppe. Zufolge der wirtschaftlichen
Schwierigkeiten der META konnte die ALWOG ihrerseits ihre Darlehen
bei Bausparkasse Wüstenrot nicht mehr bedienen, was Bausparkasse
Wüstenrot dazu veranlaßte, die Darlehen fällig zu stellen und
einzuklagen.
Bereits seit einigen Monaten wurden Gespräche mit der Bausparkasse
Wüstenrot geführt, um die Möglichkeit einer vergleichsweisen
Bereinigung der Situation zu erreichen. Das vorgelegte und lange
verhandelte Vergleichsanbot war Wüstenrot zu gering, aus welchem
Grunde die Bausparkasse Wüstenrot die Bemühungen um eine
außergerichtliche Lösung als gescheitert bezeichnete. Aufgrund dieser
Situation wird die ALWOG wohl oder übel ihrerseits das
Insolvenzverfahren beantragen müssen.
Die Wohnungskäufer sollten durch diesen Sachverhalt nicht zu
Schaden kommen, da die Bausparkasse Wüstenrot ständig informiert
wurde, welche Wohnungseigentümer Barzahlung leisteten und wiederholte
Male bestätigt hat, daß jene Wohnungen pfandfrei gestellt werden,
welche nicht aus Mitteln der Bausparkasse Wüstenrot, sondern eben aus
Barzahlungen, errichtet wurden. Diese Diskussion wird derzeit mit der
Bausparkasse Wüstenrot geführt.
Wüstenrot beruft sich nunmehr dennoch auf den Grundbuchsstand und
damit auf eine Pfandhaftung solcher "Barzahler-Wohnungen".
Demgegenüber wird von seiten der ALWOG mit Wirkung auch für die
Wohnungskäufer der Einwand erhoben. daß die Bausparkasse Wüstenrot
die grundsätzliche und in keiner Weise eingeschränkte
Pfandrechtseinschränkungserklärung abgab, wonach nach Fertigstellung
des Bauvorhabens, Parifizierung desselben, Begründung des
Wohnungseigentums und Einverleibung des Eigentumsrechtes der
einzelnen Käufer die Pfandrechte der Bausparkasse Wüstenrot auf die
Anteile der mit Bauspardarlehen finanzierten Wohnungen einzuschränken
und die nicht mit Bausparkasse Wüstenrot finanzierten
Eigentumswohnungen hinsichtlich ihrer Pfandrechte lastenfrei zu
stellen sind.
In diesem Sinne macht die ALWOG also gegenüber Bausparkasse
Wüstenrot geltend, daß die Berufung auf die im Grundbuch
eingetragenen Pfandrechte vertragswidrig ist und Bausparkasse
Wüstenrot an diese wiederholt erklärten Bestätigungen zur
Lastenfreistellung auch heute noch gebunden ist, auch wenn die ALWOG
wegen Konkursverfalles der META nunmehr selbst in wirtschaftliche
Schwierigkeiten gekommen ist.
Das Ergebnis dieser Auseinandersetzung muß erst abgewartet werden.
Unrichtig ist daher, daß die Wohnungskäufer für die
Darlehensforderungen der Bausparkasse Wüstenrot an die ALWOG
mithaften.
Unrichtig ist daher auch die Schlagzeile der Kleinen Zeitung vom
8.10.: "Die Käufer zahlen zweimal".
Rückfragehinweis: Allgemeine Wohnbaugesellschaft - ALWOG,
Peter Moser
Tel.: 0316/32 25 39-0
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