- 07.10.1999, 09:36:54
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- OTS0055
Änderung der Stadtverfassung liegt zur Einsicht auf=
Drei jahrzehntealte Gesetze werden aufgehoben - aktuelle Bestimmungen in Stadtverfassung integriert
Wien (OTS) Im Zuge der Rechtsbereinigung des Landes Wien
sollen drei jahrzehntealte Gesetze aufgehoben und die aktuellen
Bestimmungen aus diesen Gesetzen nach einer Überarbeitung in die
Wiener Stadtverfassung (WStV) eingegliedert werden. Dadurch können
drei Nebengesetze zur WStV eingespart werden. Es handelt sich
dabei um das aus dem Jahr 1925 stammende Wiener
Unvereinbarkeitsgesetz, das Gesetz über das Gesetzblatt der Stadt
Wien aus dem Jahr 1945 und das Wiener Wiederverlautbarungsgesetz
aus dem Jahr 1949.****
Das Aufheben der Gesetze in ihrer alten Form bedeutet
natürlich nicht, dass es in Wien künftig kein Landesgesetzblatt
mehr geben oder Angelegenheiten der Unvereinbarkeit nicht mehr
geregelt sind. Für alle drei Gesetze war jedoch eine sprachliche
Überarbeitung nötig; außerdem hat sich die Rechtslage, auf der sie
basieren - vor allem das Bundesverfassungsrecht - geändert. Die
aktuellen Bestimmungen der drei jahrzehntealten legistischen Werke
werden nun in das Zweite Hauptstück der Wiener Stadtsverfassung
integriert. Ein entsprechender Gesetzesentwurf - "Entwurf eines
Landesverfassungsgesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung
geändert wird sowie das Wiener Unvereinbarkeitsgesetz, das Gesetz
über das Gesetzblatt der Stadt Wien und das Wiener
Wiederverlautbarungsgesetz aufgehoben werden" - liegt bis 15.
November bei allen Magistratischen Bezirksämtern Montag bis
Freitag von 8. bis 15.30 Uhr, an Donnerstagen bis 17.30 Uhr, zur
öffentlichen Einsicht auf. Zum Gesetzesentwurf können auch
schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden. Während der Auflage
ist der Gesetzestext samt Erläuterungen auch in wien.online
www.wien.gv.at zu finden. (Schluss) hrs
Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz: www.wien.gv.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Helga Ruzicka-Stanzel
Tel.: 4000/81 856
e-mail: [email protected]
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