- 06.10.1999, 10:23:37
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Das Einbehalten der von den Nazis geraubten Kunstgegenstände der Familie von Baron Herzog durch Ungarn führt zur Klage der Familie auf Rückgabe ihrer Meisterstücke=
New York (ots-PRNewswire) - Fast 60 Jahre, nachdem
SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann den Raub der berühmten
Kunstsammlung der Familie Herzog aus dem Haus der Familie in Ungarn
im Namen des Dritten Reiches anordnete, klagt die Enkelin des Barons
Herzog jetzt mit Hilfe der Commission for Art Recovery auf Rückgabe.
Martha Nierenberg aus Armonk, NY, berief sich auf die fortgesetzte
und vorsätzliche Hinhaltetaktik der ungarischen Regierung während der
ausgiebigen Verhandlungen über die Rückgabe der Kunstgegenstände und
reichte am Dienstag, den 5. Oktober 1999, in Budapest, Ungarn, Klage
ein.
Mrs. Nierenberg gab an: "Die ungarische Regierung hat keines ihrer
Versprechen gehalten, dieses Unrecht aus der Welt zu schaffen. Sie
scheint zu glauben, sie könne die Kunstgegenstände meiner Familie
behalten, die zu den letzten Gefangenen des Zweiten Weltkriegs
geworden sind. Sie denkt, weil ich 75 bin, werde ich nicht klagen.
Aber ich werde Eichmann nicht erlauben, aus dem Grab zu triumphieren,
während sich Budapest über die Rückführungsbemühungen anderer
Nationen wie zum Beispiel Frankreich, Österreich und sogar
Deutschland lustig macht."
Constance Lowenthal, Director, Commission for Art Recovery,
erklärte: "Bei dieser Klage geht es um die Beseitigung eines seit
langem bestehenden Makels, der auf der ungarischen Regierung liegt,
nämlich ihre Weigerung, die von den Nazis vor mehr als einem halben
Jahrhundert geraubten Kunstgegenstände zurückzugeben. Die ungarische
Regierung nimmt eine prinzipienlose und moralisch bedenkliche
Position ein. Wir sind nunmehr gezwungen, sie vor Gericht
anzugreifen."
Teile der umfangreichen Herzog-Sammlung mit 2.500 Gegenständen,
darunter Gemälde von El Greco, Cranach, Van Dyck und Zurbaran, wurden
ins Hauptquartier von Adolf Eichmanns Sonderkommando gebracht, wo der
Naziführer im Rahmen des Vernichtungs- und Vertreibungsprogramms
"Ungarn judenfrei" einzelne Stücke für den Transport nach Deutschland
auswählte." Nach dem Krieg wurden die Kunstgegenstände aufgrund der
Rückführungsverträge nach Ungarn zurückgebracht. Die meisten dieser
Kunstgegenstände sind weiterhin im Besitz des ungarischen Staats.
Charles A.Goldstein von der internationalen Rechtskanzlei Squire,
Sanders & Dempsey und Rechtsanwalt der Commission for Art Recovery,
sagte: "Zu einer Zeit, in der Deutschland, Frankreich und weitere
Länder sich ihrer moralischen Verpflichtung bewußt werden, das
geraubte Eigentum zurückzugeben, werden das Einbehalten und
Ausstellen der Kunstgegenstände der Familie - falls das nicht
verhindert wird - letztendlich die Arbeit vollenden, mit der Eichmann
begonnen hat."
Goldstein weist darauf hin, dass die Klage zum Teil auf den von
den Nazis erlassenen Verfügungen beruht, die festsetzten, dass
konfisziertes Eigentum "unter zeitweiliger Aufsicht der Behörden"
steht. In der Klage wird angegeben, dass "die wahren Eigentümer in
der Lage sind, die Aufsicht über die Kunstgegenstände selbst
auszuüben, und dies auch zu tun wünschen".
Die Klage wurde bei Gericht in der Hauptstadt von Ungarn,
Budapest, eingereicht und benennt als Beklagte den Staat Ungarn und
zwei staatliche Museen, das Museum der Feinen Künste und die
ungarische Nationalgalerie.
Die in New York ansässige Commission for Art Recovery ist
entschlossen, die Kunstgegenstände zu finden, die die Nazis von Juden
und Dissidenten geraubt haben. Ihr Ziel besteht darin, diese
Gegenstände den rechtmäßigen Inhabern zurückzugeben.
ots Originaltext: Commission for Art Recovery
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